Was ist die Vergaberechtsreform?
Die Vergaberechtsreform bezeichnet die grundlegende Überarbeitung des deutschen Vergaberechts. Die letzte große Reform fand 2016 statt und setzte die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU in deutsches Recht um.
Vergaberechtsreform 2016
Kernelement: Umsetzung der drei EU-Richtlinien von 2014:
- Richtlinie 2014/24/EU (Klassische Vergabe)
- Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenvergabe)
- Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionen)
Wesentliche Neuerungen:
| Bereich | Vor 2016 | Nach 2016 |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | GWB alt + VOL/A | GWB neu + VgV |
| Verfahrensarten | Weniger flexibel | Innovationspartnerschaft, wettb. Dialog |
| E-Vergabe | Optional | Verpflichtend (schrittweise) |
| Selbstreinigung | Nicht geregelt | § 125 GWB |
| Strategische Vergabe | Kaum | Nachhaltigkeit, Innovation als Kriterien |
| Vergabeunterlagen | Papier möglich | Elektronisch verpflichtend |
Weitere wichtige Reformen
- 2009: Einführung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes (GWB-Reform)
- 2017: UVgO ersetzt VOL/A im Unterschwellenbereich
- 2018: E-Vergabe-Pflicht im Oberschwellenbereich
- 2023: eForms als verpflichtender Bekanntmachungsstandard
Aktuelle Reformvorhaben
Die EU-Kommission arbeitet an einer weiteren Reform der Vergaberichtlinien. Diskutierte Themen:
- Digitalisierung: KI-Unterstützung in Vergabeverfahren
- Nachhaltigkeit: Stärkere Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien
- Vereinfachung: Reduzierung bürokratischer Anforderungen
- Krisenresilienz: Flexiblere Verfahren in Krisensituationen
Praxishinweis
Die Kenntnis der aktuellen Vergaberechtsreformen ist essenziell für erfolgreiche Angebotsabgaben. Patterno hält Sie über Änderungen auf dem Laufenden und passt seine Suchalgorithmen automatisch an neue Vergabevorschriften an.