Was ist ein Wertungsbericht?
Der Wertungsbericht (auch als Teil des Vergabevermerks) ist ein internes Dokument des öffentlichen Auftraggebers, das die gesamte Bewertung der eingegangenen Angebote systematisch dokumentiert. Er bildet die Grundlage für die Zuschlagsentscheidung und ist zentraler Bestandteil der Verfahrensdokumentation.
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Dokumentation der Angebotswertung ergibt sich aus:
- § 8 VgV: Dokumentation und Vergabevermerk (Oberschwellenbereich)
- § 6 VgV: Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren
- § 20 VOB/A: Vergabevermerk bei Bauvergaben
- § 55 UVgO: Vergabevermerk im Unterschwellenbereich
- Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB
Aufbau eines Wertungsberichts
Ein vollständiger Wertungsbericht folgt den vier Wertungsstufen:
Stufe 1 – Formale Prüfung:
- Fristgerechter Eingang der Angebote
- Vollständigkeit der geforderten Unterlagen
- Unterschrift / elektronische Signatur
- Keine unzulässigen Änderungen an den Vergabeunterlagen
Stufe 2 – Eignungsprüfung:
- Fachkunde der Bieter (Referenzen, Qualifikationen)
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsätze, Versicherungen)
- Technische Leistungsfähigkeit (Personal, Geräte)
- Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB)
Stufe 3 – Angemessenheit der Preise:
- Prüfung auf ungewöhnlich niedrige Angebote (§ 60 VgV)
- Aufklärung auffälliger Preise
- Dokumentation der Aufklärungsgespräche
Stufe 4 – Wirtschaftlichkeitsbewertung:
- Anwendung der festgelegten Zuschlagskriterien
- Berechnung der Gesamtpunktzahl pro Angebot
- Ranking der Angebote
- Begründung der Zuschlagsentscheidung
Wertungsmatrix
| Bieter | Preis (40 %) | Qualität (30 %) | Personal (20 %) | Konzept (10 %) | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Bieter A | 38 Pkt | 27 Pkt | 16 Pkt | 8 Pkt | 89 Pkt |
| Bieter B | 40 Pkt | 24 Pkt | 18 Pkt | 7 Pkt | 89 Pkt |
| Bieter C | 32 Pkt | 30 Pkt | 14 Pkt | 9 Pkt | 85 Pkt |
Bedeutung für den Rechtsschutz
Der Wertungsbericht hat zentrale Bedeutung im Nachprüfungsverfahren:
- Nachvollziehbarkeit: Vergabekammer prüft anhand des Wertungsberichts
- Dokumentationsmängel: Fehlende Dokumentation kann zur Aufhebung führen
- Beurteilungsspielraum: Der Auftraggeber hat einen Beurteilungsspielraum, der nur auf Fehler überprüft wird
- Akteneinsicht: Bieter haben im Nachprüfungsverfahren Recht auf Akteneinsicht (eingeschränkt)
Häufige Fehler
- Nachträgliche Dokumentation: Wertung erst nach Rüge verschriftlicht
- Fehlende Begründung: Punktvergabe ohne nachvollziehbare Erklärung
- Abweichung von Kriterien: Andere als die bekanntgemachten Kriterien verwendet
- Ungleichbehandlung: Unterschiedliche Maßstäbe bei verschiedenen Bietern
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