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Dokumente

Wertungsbericht

Internes Dokument des Auftraggebers, das die Bewertung aller Angebote und die Zuschlagsentscheidung nachvollziehbar dokumentiert.

Was ist ein Wertungsbericht?

Der Wertungsbericht (auch als Teil des Vergabevermerks) ist ein internes Dokument des öffentlichen Auftraggebers, das die gesamte Bewertung der eingegangenen Angebote systematisch dokumentiert. Er bildet die Grundlage für die Zuschlagsentscheidung und ist zentraler Bestandteil der Verfahrensdokumentation.

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Dokumentation der Angebotswertung ergibt sich aus:

  • § 8 VgV: Dokumentation und Vergabevermerk (Oberschwellenbereich)
  • § 6 VgV: Dokumentationspflichten im Vergabeverfahren
  • § 20 VOB/A: Vergabevermerk bei Bauvergaben
  • § 55 UVgO: Vergabevermerk im Unterschwellenbereich
  • Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB

Aufbau eines Wertungsberichts

Ein vollständiger Wertungsbericht folgt den vier Wertungsstufen:

Stufe 1 – Formale Prüfung:

  • Fristgerechter Eingang der Angebote
  • Vollständigkeit der geforderten Unterlagen
  • Unterschrift / elektronische Signatur
  • Keine unzulässigen Änderungen an den Vergabeunterlagen

Stufe 2 – Eignungsprüfung:

  • Fachkunde der Bieter (Referenzen, Qualifikationen)
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsätze, Versicherungen)
  • Technische Leistungsfähigkeit (Personal, Geräte)
  • Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB)

Stufe 3 – Angemessenheit der Preise:

  • Prüfung auf ungewöhnlich niedrige Angebote (§ 60 VgV)
  • Aufklärung auffälliger Preise
  • Dokumentation der Aufklärungsgespräche

Stufe 4 – Wirtschaftlichkeitsbewertung:

  • Anwendung der festgelegten Zuschlagskriterien
  • Berechnung der Gesamtpunktzahl pro Angebot
  • Ranking der Angebote
  • Begründung der Zuschlagsentscheidung

Wertungsmatrix

BieterPreis (40 %)Qualität (30 %)Personal (20 %)Konzept (10 %)Gesamt
Bieter A38 Pkt27 Pkt16 Pkt8 Pkt89 Pkt
Bieter B40 Pkt24 Pkt18 Pkt7 Pkt89 Pkt
Bieter C32 Pkt30 Pkt14 Pkt9 Pkt85 Pkt

Bedeutung für den Rechtsschutz

Der Wertungsbericht hat zentrale Bedeutung im Nachprüfungsverfahren:

  • Nachvollziehbarkeit: Vergabekammer prüft anhand des Wertungsberichts
  • Dokumentationsmängel: Fehlende Dokumentation kann zur Aufhebung führen
  • Beurteilungsspielraum: Der Auftraggeber hat einen Beurteilungsspielraum, der nur auf Fehler überprüft wird
  • Akteneinsicht: Bieter haben im Nachprüfungsverfahren Recht auf Akteneinsicht (eingeschränkt)

Häufige Fehler

  1. Nachträgliche Dokumentation: Wertung erst nach Rüge verschriftlicht
  2. Fehlende Begründung: Punktvergabe ohne nachvollziehbare Erklärung
  3. Abweichung von Kriterien: Andere als die bekanntgemachten Kriterien verwendet
  4. Ungleichbehandlung: Unterschiedliche Maßstäbe bei verschiedenen Bietern

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