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Tender Portal Guide
Updated: May 19, 2026Patterno editorial team

Bieterportal Deutsche Bahn (bieterportal.noncd.db.de)

Konzern-Bieterportal der Deutschen Bahn AG für Ausschreibungen aus Schiene, Bau, Infrastruktur, IT und Engineering, als Sektorenauftraggeber nach SektVO.

Open DB BieterportalCorporate portal
Domain
db.de
Portal type
Corporate portal
Operator
Deutsche Bahn AG (DB Beschaffung / DB Procurement), Berlin. Das Portal wird konzernweit für die Vergabestellen der DB-Konzerngesellschaften betrieben.
Scope

Konzernweit für alle Tochter- und Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG (u. a. DB InfraGO AG, DB Cargo, DB Regio, DB Fernverkehr, DB Engineering & Consulting, DB Systel, DB Energie, DB Bahnbau Gruppe). Räumlich primär Deutschland mit Schwerpunkt Hessen (Konzernsitz Frankfurt/Berlin); Aufträge mit Bezug zu Streckennetz, Bahnhöfen, Werken und Konzernzentralfunktionen.

Summary
  • 01Konzern-Bieterportal der Deutschen Bahn AG für Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen und elektronische Angebotsabgabe.
  • 02Operativ verantwortlich ist DB Beschaffung; das Portal wird für alle DB-Konzerngesellschaften genutzt.
  • 03Schwerpunkt sind Schienen- und Tiefbau, Bahninfrastruktur, Engineering, IT- sowie Energie- und Telekommunikationsleistungen.
  • 04Rechtsrahmen ist überwiegend die Sektorenverordnung (SektVO) für DB als Sektorenauftraggeber im Verkehrssektor.
  • 05Patterno bündelt das Bieterportal Deutsche Bahn mit über 4.500 weiteren Plattformen in einer Suche.
Tender notices
9.566
Top category
Bauarbeiten
50%
Most common procedure
Offenes Verfahren
52%
Show all top categories
  • CPV 45Bauarbeiten4.631 (49.9%)
  • CPV 71Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste3.171 (34.1%)
  • CPV 79Unternehmensdienste: Recht, Marketing, Beratung667 (7.2%)
  • CPV 34Transportmittel254 (2.7%)
  • CPV 48Software-Pakete und Informationssysteme129 (1.4%)
  • CPV 32Funk-, Fernseh-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik120 (1.3%)
  • CPV 31Elektrische Maschinen, Geräte87 (0.9%)
  • CPV 42Industrielle Maschinen81 (0.9%)
  • CPV 44Baukonstruktionen, Baumaterialien74 (0.8%)
  • CPV 90Abwasser- und Abfallbeseitigung71 (0.8%)

Das Bieterportal Deutsche Bahn (bieterportal.noncd.db.de) ist die zentrale E-Vergabe-Plattform des Deutsche-Bahn-Konzerns. Über das Portal werden Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen und Angebotsabgaben für nahezu alle Konzerngesellschaften der DB AG abgewickelt, von Schienen- und Tiefbauarbeiten über Engineering- und Planungsleistungen bis zu IT-, Telekommunikations- und Verwaltungs-Beschaffungen.

Das Portal richtet sich an Bieter, die Aufträge der Deutschen Bahn als Sektorenauftraggeber im Verkehrssektor abwickeln möchten. Rechtsgrundlage ist überwiegend die Sektorenverordnung (SektVO) für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte; unterhalb davon kommen konzerninterne Beschaffungsrichtlinien zur Anwendung. Daneben betreibt die DB AG ein separates Lieferantenportal (lieferanten.deutschebahn.com), das die vorgelagerte Lieferantenregistrierung und Präqualifikation organisiert.

Die Plattform ist mehrsprachig nutzbar und für Unternehmen aus dem In- und Ausland zugänglich. Mit rund 9,566 Bekanntmachungen im Beobachtungszeitraum gehört das Bieterportal zu den volumenstärksten Konzern-Plattformen im deutschen Vergaberecht außerhalb klassischer Bund-/Länder-Portale.

01

What is DB Bieterportal?

Same as DE, portal pages are German-content. Keep DE text.

02

Who operates DB Bieterportal?

Same as DE

03

What tenders appear on DB Bieterportal?

Same as DE

04

How to search tenders on DB Bieterportal

  1. 01
    1. Lieferanten-Registrierung anlegen

    Bevor Sie Angebote im Bieterportal Deutsche Bahn abgeben können, sollten Sie eine Lieferanten-Registrierung über das DB-Lieferantenportal unter lieferanten.deutschebahn.com anlegen. Dort erfassen Sie Unternehmensstammdaten, Warengruppen-Zuordnung, Kontaktpersonen und steuerliche Angaben. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass Sie als bekannter Geschäftspartner in den Vergabeverfahren geführt werden, auch wenn die spätere Angebotsabgabe technisch im Bieterportal stattfindet. Halten Sie Handelsregisterauszug, USt-ID, Ansprechpartner für Vergabe und ggf. Berufsgenossenschafts-Nachweise bereit. Für bestimmte Warengruppen (z. B. sicherheitsrelevante Bahnarbeiten) ist zusätzlich eine Präqualifikation erforderlich.

  2. 02
    2. Bekanntmachungen auf bieterportal.noncd.db.de finden

    Die laufenden Auftragsbekanntmachungen finden Sie ohne Login auf der öffentlichen Übersichtsseite des Bieterportals. Filter stehen typischerweise für CPV-Code, Vergabestelle (z. B. DB InfraGO AG, DB Cargo AG), Verfahrensart (offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) und Schwellenwert zur Verfügung. Pflicht-EU-Bekanntmachungen oberhalb der EU-Schwellenwerte werden zusätzlich auf TED veröffentlicht; für nationale Verfahren oder Verfahren oberhalb der Schwellenwerte mit Sektorenbezug erfolgt die primäre Veröffentlichung im Bieterportal. Speichern Sie die Vergabe-Nummer und das Aktenzeichen, sie sind später für jede Rückfrage relevant.

  3. 03
    3. Vergabeunterlagen herunterladen und Teilnahme bekunden

    Nach Klick auf eine Bekanntmachung können registrierte Nutzer die Vergabeunterlagen herunterladen, typischerweise Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsmuster, technische Anlagen und ggf. Eignungsformulare. Bei nicht-offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb müssen Sie zunächst einen Teilnahmeantrag stellen; erst nach Auswahl werden die eigentlichen Angebotsunterlagen freigeschaltet. Achten Sie auf die Hinweise zu Losen, Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften, bei Bahn-Vergaben ist die Loseinteilung oft kleinteilig (z. B. nach Streckenabschnitten oder Gewerken).

  4. 04
    4. Bieterfragen einreichen

    Über die Funktion „Bieterfrage stellen“ können Sie Unklarheiten in den Vergabeunterlagen klären, typischerweise bis zu einer in der Bekanntmachung definierten Frist (oft 6 Tage vor Angebotsfrist). Die Antworten werden allen Bietern gleichzeitig zur Verfügung gestellt, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. Formulieren Sie Bieterfragen so konkret wie möglich (mit Verweis auf LV-Position, Seite, Abschnitt). Bei umfangreichen Bauverfahren ist es üblich, dass mehrere Fragerunden stattfinden und Nachträge zu den Vergabeunterlagen veröffentlicht werden, abonnieren Sie deshalb die Benachrichtigungen für das jeweilige Verfahren.

  5. 05
    5. Angebot elektronisch erstellen

    Das Angebot wird vollständig elektronisch im Bieterportal erstellt. Dazu zählen die Preisangaben im Leistungsverzeichnis (häufig im GAEB-Format bei Bauverfahren), die Eignungsnachweise (Eigenerklärung, Referenzliste, Versicherungsnachweis, ggf. Bonität) und die geforderten Anlagen. Beachten Sie, dass DB-Vergaben oft ergänzende Konzernformblätter verlangen (z. B. Erklärungen zu Korruptionsprävention, Compliance, Mindestlohn, ggf. Tariftreuegesetz). Prüfen Sie die Vollständigkeit der Pflichtfelder; eine fehlende Eigenerklärung kann zum Ausschluss führen, sofern keine Nachforderung im Sinne der einschlägigen Vorschriften möglich ist.

  6. 06
    6. Angebot signieren und fristgerecht abgeben

    Vor der Abgabe wird das Angebotspaket in der Regel digital signiert oder in Textform (gemäß § 126b BGB) authentifiziert, abhängig davon, was in der jeweiligen Bekanntmachung gefordert wird. Für EU-weite Verfahren oberhalb der Schwellenwerte ist die elektronische Angebotsabgabe über das Portal Pflicht (§ 53 SektVO). Reichen Sie das Angebot deutlich vor Ablauf der Angebotsfrist ein, Upload-Zeiten und letzte Korrekturen sollten einkalkuliert werden. Das Portal erzeugt eine Eingangsbestätigung mit Zeitstempel; bewahren Sie diese als Nachweis für eine fristgerechte Submission auf.

  7. 07
    7. Submission, Wertung und Zuschlag verfolgen

    Nach Ablauf der Angebotsfrist findet die elektronische Submission statt. Anders als bei klassischen Bau-Submissionen werden die Angebote bei sektorenbasierten Verfahren nicht zwingend öffentlich verlesen, die Submission ist intern dokumentiert. Sie erhalten über das Bieterportal Statusmeldungen zur Aufklärung (z. B. Rückfragen zu Preisen), zur Wertung und zum Zuschlag. Im Verlustfall erhalten unterlegene Bieter eine Vorabinformation nach § 134 GWB. Auf dieser Grundlage kann innerhalb der Wartefrist eine Rüge erhoben und ggf. ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer eingeleitet werden.

05

Login & registration

Same as DE

06

Frequently Asked Questions

Was kostet die Nutzung des Bieterportals Deutsche Bahn?+

Die Nutzung des Bieterportals bieterportal.noncd.db.de ist für Bieter grundsätzlich kostenfrei. Es fallen weder Registrierungs- noch Verfahrens- oder Abgabegebühren an. Auch die Vergabeunterlagen werden in der Regel kostenlos zum Download bereitgestellt, das ist im Rahmen der E-Vergabe-Pflicht oberhalb der EU-Schwellenwerte ohnehin vorgeschrieben (§ 53 SektVO). Kosten können bei Ihnen mittelbar entstehen, etwa für eine digitale Signatur oder für Präqualifikations-Verfahren, die separat durchgeführt werden (z. B. PQ-VOB bei Bauleistungen). Reisekosten für etwaige Aufklärungsgespräche oder Werksbesichtigungen bei Konzerngesellschaften der DB AG sind ebenfalls vom Bieter zu tragen. Eine Übersicht der konkreten Anforderungen pro Verfahren entnehmen Sie den jeweiligen Bewerbungsbedingungen.

Welche Rolle spielt das Lieferantenportal lieferanten.deutschebahn.com?+

Die Deutsche Bahn betreibt parallel zum Bieterportal ein Lieferantenportal unter lieferanten.deutschebahn.com. Beide Plattformen erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Das Lieferantenportal ist der Einstiegspunkt für die Registrierung als Geschäftspartner und für die Präqualifikation in bestimmten Warengruppen. Es dient der Stammdatenpflege, Compliance-Erklärung und Warengruppen-Zuordnung. Das Bieterportal dagegen ist die operative E-Vergabe-Plattform für konkrete Auftragsbekanntmachungen, Bieterfragen, Angebotsabgabe und Zuschlag. In der Praxis durchlaufen Bieter den Weg „erst Lieferantenportal-Registrierung, dann Teilnahme an Verfahren im Bieterportal“. Die genauen Anforderungen können je nach Warengruppe und Verfahrensart variieren; lesen Sie immer die spezifischen Hinweise in der Bekanntmachung.

Ist die Deutsche Bahn ein klassischer öffentlicher Auftraggeber oder ein Sektorenauftraggeber?+

Die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaften gelten im Bereich Eisenbahninfrastruktur und Schienenpersonenverkehr regelmäßig als Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 GWB. Maßgeblich ist die Sektorenverordnung (SektVO), die als Pendant zur Vergabeverordnung (VgV) speziell für Beschaffungen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste gilt. Daraus folgt, dass für viele DB-Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte besondere Vorschriften, etwa zu Verfahrensarten, Veröffentlichungspflichten und Eignungsprüfung, gelten, die teilweise flexibler sind als im klassischen Vergaberecht (z. B. häufiger Einsatz des Verhandlungsverfahrens). Für Konzerngesellschaften, die nicht im Sektorenbereich tätig sind, kann hingegen klassisches Vergaberecht gelten. Welche Rechtsgrundlage konkret anwendbar ist, wird in jeder einzelnen Bekanntmachung ausgewiesen.

Welche Verfahrensarten kommen im Bieterportal Deutsche Bahn vor?+

Im Bieterportal Deutsche Bahn finden sich primär zwei Verfahrensarten: das offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. Während im klassischen Vergaberecht das offene Verfahren der Regelfall ist (§ 119 GWB), erlaubt die SektVO den Sektorenauftraggebern eine freie Wahl zwischen offenem Verfahren, nicht-offenem Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. In der Praxis ist das Verhandlungsverfahren bei komplexen Schienen-, Engineering- und IT-Projekten verbreitet. Daneben kommen seltener das nicht-offene Verfahren, der wettbewerbliche Dialog sowie Rahmenvereinbarungen vor. Welche Verfahrensart gewählt wird, ist in der Auftragsbekanntmachung dokumentiert.

Brauche ich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?+

Für die Mehrheit der Verfahren im Bieterportal Deutsche Bahn ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nicht zwingend erforderlich, Angebote können in Textform (§ 126b BGB) authentifiziert und über das Portal mit Zeitstempel eingereicht werden. Die genauen Anforderungen variieren jedoch je Verfahren: Bei besonders sicherheitskritischen Vergaben oder bestimmten Bauleistungen kann eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur verlangt werden. Maßgeblich sind immer die Bewerbungsbedingungen und Hinweise in der jeweiligen Bekanntmachung. Wer regelmäßig an DB-Vergaben teilnimmt, sollte trotzdem mindestens eine fortgeschrittene Signaturlösung bereithalten, um auch kurzfristige Verfahren rechtssicher bedienen zu können.

Welche Eignungsnachweise verlangt die DB AG typischerweise?+

Die geforderten Eignungsnachweise variieren je Auftragsgegenstand, decken aber regelmäßig folgende Punkte ab: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Umsatzangaben, Bonitätsauskunft, ggf. Versicherungsnachweis), technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzliste vergleichbarer Aufträge der letzten 3–5 Jahre, Qualifikation des eingesetzten Personals), Zuverlässigkeit (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB), Compliance-Erklärungen sowie ggf. bahnspezifische Qualifikationen (z. B. Schweißzulassung nach DIN EN 15085, Zertifizierungen für Arbeiten am Fahrweg). Bei bestimmten Warengruppen kann eine Präqualifikation über das Lieferantenportal die Nachweise teilweise vorab abdecken, sodass nicht in jedem Verfahren alles erneut eingereicht werden muss.

Wohin kann ich mich bei einer Rüge oder Nachprüfung wenden?+

Bei vermuteten Vergaberechtsverstößen ist zuerst eine Rüge direkt an die Vergabestelle der DB-Konzerngesellschaft zu richten, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist (typischerweise unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist, vgl. § 160 Abs. 3 GWB). Wenn die Rüge nicht zum Erfolg führt, kann oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden. Für DB-Vergaben ist häufig die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig, da die Deutsche Bahn AG bundesweit tätig und überwiegend bundesnah ist. Bei Sektorenauftraggebern kann sich die Zuständigkeit aber im Einzelfall verschieben, die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung steht immer in der jeweiligen Vorabinformation nach § 134 GWB.

Können auch ausländische Unternehmen am Bieterportal teilnehmen?+

Ja. Das europäische Vergaberecht und die SektVO gewährleisten den Gleichbehandlungs- und Nichtdiskriminierungsgrundsatz: Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittstaaten mit entsprechenden bilateralen Abkommen können sich grundsätzlich an Vergabeverfahren der Deutschen Bahn beteiligen. Praktisch ist allerdings zu beachten, dass die Vergabeunterlagen, das Leistungsverzeichnis und die Angebotsabgabe in deutscher Sprache erfolgen, sofern die Bekanntmachung nicht ausdrücklich andere Sprachen zulässt. Übersetzungen ausländischer Nachweise (Handelsregisterauszug, Bonitätsauskunft, ggf. Versicherungsnachweis) müssen mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden. Vorgaben des deutschen Mindestlohn- und Arbeitsschutzrechts sowie ggf. Tariftreueregelungen gelten auch für ausländische Bieter, sofern Leistungen in Deutschland erbracht werden.

07

Patterno: 4,500+ portals in one search

Same as DE

08

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Glossary terms

10

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