Deutsches Ausschreibungsblatt
Kommerzieller Bekanntmachungs- und Publikationsdienst aus Düsseldorf für öffentliche Ausschreibungen aus ganz Deutschland.
Bundesweite Abdeckung mit deutlichem Schwerpunkt auf Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Auftraggeber sind überwiegend Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts. Bekanntmachungen aus Hochbau, Tiefbau, Infrastruktur, kommunalem Fuhrpark und Entsorgung dominieren das Portal.
- 01Kommerzieller Bekanntmachungs- und Publikationsdienst der Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH aus Düsseldorf, online seit 1996.
- 02Veröffentlicht Bekanntmachungen aus allen 16 Bundesländern, mit klarem Schwerpunkt Bau (≈ 63 %) und kommunalen Auftraggebern.
- 03Kostenloser Zugriff auf Trefferlisten; vollständige Texte und Vergabeunterlagen sind Teil eines kostenpflichtigen Abonnements.
- 04Auftraggeber publizieren parallel zu eigenen Plattformen wie DTVP oder eVergabe Online, um Reichweite zu erhöhen.
- 05Patterno bündelt das Deutsches Ausschreibungsblatt zusammen mit 4.500+ weiteren Portalen in eine einzige KI-Suche.
Show all top categories
- CPV 45Bauarbeiten4.754 (63.2%)
- CPV 71Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste790 (10.5%)
- CPV 34Transportmittel669 (8.9%)
- CPV 90Abwasser- und Abfallbeseitigung336 (4.5%)
- CPV 39Möbel, Haushaltsgeräte, Reinigungsmittel207 (2.8%)
- CPV 79Unternehmensdienste: Recht, Marketing, Beratung181 (2.4%)
- CPV 30Büromaschinen, IT-Geräte171 (2.3%)
- CPV 44Baukonstruktionen, Baumaterialien161 (2.1%)
- CPV 60Transport- und Beförderungsdienste127 (1.7%)
- CPV 48Software-Pakete und Informationssysteme125 (1.7%)
Das Deutsches Ausschreibungsblatt ist ein gewerblicher Bekanntmachungs- und Publikationsdienst für öffentliche Ausschreibungen in Deutschland. Betrieben wird die Plattform durch die Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Der Dienst veröffentlicht Auftragsbekanntmachungen, Vergabeunterlagen und Submissionsergebnisse von kommunalen, Landes- und Bundesauftraggebern aus allen 16 Bundesländern. Schwerpunkt der gelisteten Ausschreibungen liegt traditionell auf Bauarbeiten und baunaher Planung.
Das Deutsches Ausschreibungsblatt erscheint laut Angaben des Betreibers bereits seit 1954 als Fachpublikation; seit 1996 ist eine Online-Datenbank verfügbar. Anders als bundesländer-eigene Vergabeplattformen handelt es sich nicht um eine staatlich betriebene Vergabeplattform, sondern um einen privatwirtschaftlichen Verlag. Auftraggeber können dort kostenpflichtig publizieren; Bieter können nach kostenloser Registrierung oder im Rahmen eines „Komfort"-Abonnements auf Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen zugreifen.
Für viele Bau- und Planungsunternehmen ist das Deutsches Ausschreibungsblatt eine von mehreren parallel zu beobachtenden Quellen. Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen häufig nur auf solchen kommerziellen Bekanntmachungsdiensten und in regionalen Amtsblättern, nicht im EU-Anzeiger TED.
What is Deutsches Ausschreibungsblatt?
Same as DE
Who operates Deutsches Ausschreibungsblatt?
Same as DE
What tenders appear on Deutsches Ausschreibungsblatt?
Same as DE
How to search tenders on Deutsches Ausschreibungsblatt
- 011. Portal aufrufen und Trefferliste durchsuchen
Rufen Sie www.deutsches-ausschreibungsblatt.de auf. Die Trefferliste der aktuellen Bekanntmachungen ist ohne Registrierung sichtbar. Sie können nach Stichwort, Region (Bundesland, PLZ-Bereich), Auftragsart (Bauauftrag, Lieferauftrag, Dienstleistungsauftrag) und Veröffentlichungsdatum filtern. Die kostenfreie Vorschau zeigt typischerweise Auftraggeber, Auftragsgegenstand und Frist. Inhaltlich vollständige Texte und der Zugriff auf Vergabeunterlagen sind in der Regel dem kostenpflichtigen „Komfort"-Abonnement vorbehalten.
- 022. Kostenloses Bieterkonto anlegen
Über den Login-/Registrierungsbereich legen Sie ein Bieterkonto mit Firmendaten, Ansprechpartner und Mail-Adresse an. Verifizieren Sie die Mail-Adresse über den zugesandten Link. Für die Basisnutzung (gespeicherte Suchen, E-Mail-Benachrichtigungen über neue Treffer) genügt das kostenlose Konto. Tragen Sie hier so präzise wie möglich Ihre Branchen, CPV-Schwerpunkte und Regionen ein, das System nutzt diese Angaben für die Vorfilterung. Halten Sie Unternehmensnachweise wie Handelsregisterauszug, Präqualifikation-ID und Eigenerklärung griffbereit, sie werden später bei der Angebotserstellung benötigt.
- 033. Komfort-Abonnement aktivieren (optional)
Wer regelmäßig auf vollständige Texte der Bekanntmachungen und die Vergabeunterlagen zugreifen will, schließt nach Angaben des Betreibers ein „Komfort"-Abonnement ab. Dieses ist gestaffelt nach Region, Branche und Volumen. Konkrete Preise sind nicht öffentlich gelistet; eine Anfrage über das Kontaktformular oder die telefonische Beratung in Düsseldorf liefert ein individuelles Angebot. Wichtig: Das Abonnement ist eine Bezugslizenz für Bekanntmachungen, nicht die Plattform für die elektronische Angebotsabgabe, diese erfolgt für E-Vergabe-Verfahren in der Regel auf der jeweiligen Auftraggeber-Plattform.
- 044. Suchprofile und E-Mail-Alerts einrichten
Im Bieterbereich legen Sie Suchprofile mit Stichworten, CPV-Codes, Bundesländern und Auftragsarten an. Jede neue passende Bekanntmachung wird per E-Mail-Alert gemeldet. Sinnvolle Praxis ist, mehrere Profile parallel zu führen, z. B. eines für „Hochbau NRW & Niedersachsen", eines für „Tiefbau Rheinland-Pfalz". Wer in mehr als einem Bundesland aktiv ist, sollte zusätzlich die offiziellen Landesplattformen wie eVergabe NRW und Vergabe Niedersachsen beobachten, nicht jede dort veröffentlichte Bekanntmachung erscheint zwingend auch im Deutschen Ausschreibungsblatt.
- 055. Vergabeunterlagen abrufen und prüfen
Aus der vollständigen Bekanntmachung führt in der Regel ein Link zu den Vergabeunterlagen. Diese liegen entweder direkt zum Download im Portal oder, häufiger, auf der elektronischen Vergabeplattform des Auftraggebers (z. B. DTVP, AI Vergabemanager, Vergabe24). Laden Sie Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Formblätter und Anlagen vollständig herunter. Achten Sie auf das veröffentlichte Datum der Bekanntmachung und auf eventuelle Berichtigungen, jede Änderung läuft bei kommunalen Auftraggebern oft über die Auftraggeber-Plattform und wird im Bekanntmachungsdienst zeitversetzt nachgepflegt.
- 066. Bieterfragen stellen
Anfragen zum Verfahren, etwa zu unklaren Positionen im Leistungsverzeichnis oder zur Auslegung von Eignungskriterien, erfolgen ausschließlich über die Auftraggeber-Plattform. Im Bekanntmachungsdienst selbst gibt es typischerweise keinen direkten Frage-Antwort-Kanal zum Auftraggeber. Stellen Sie Ihre Bieterfrage so früh wie möglich; bei Vergaben unter Bundesrecht müssen Fragen spätestens sechs Kalendertage vor Angebotsfrist eingehen, sonst besteht kein Anspruch auf Beantwortung (§ 12a VgV). Antworten werden allen Bietern anonymisiert bereitgestellt, behalten Sie deshalb regelmäßig die Plattform und Ihre E-Mail im Blick.
- 077. Angebot auf der Vergabeplattform abgeben
Die eigentliche Angebotsabgabe erfolgt fast immer elektronisch auf der vom Auftraggeber bestimmten Vergabeplattform, nicht im Deutschen Ausschreibungsblatt. Erstellen Sie das Angebot dort im Bietercockpit, signieren Sie es je nach Vorgabe per digitaler Signatur oder Textform und reichen Sie es vor Ablauf der Bindefrist ein. Achten Sie auf die exakte Uhrzeit; bei der elektronischen Angebotsabgabe zählt der Zeitstempel der Plattform, nicht der Absende-Klick. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung als PDF auf, sie ist Ihr einziger Nachweis für die fristgerechte Abgabe.
Login & registration
Same as DE
Frequently Asked Questions
Was ist das Deutsche Ausschreibungsblatt?+
Das Deutsche Ausschreibungsblatt ist ein kommerzieller Bekanntmachungs- und Publikationsdienst der Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Der Dienst veröffentlicht öffentliche Auftragsbekanntmachungen, sowohl unterhalb als auch oberhalb der EU-Schwellenwerte, und richtet sich an Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen. Es handelt sich nicht um eine staatlich betriebene Vergabeplattform, sondern um einen privatwirtschaftlichen Verlag. Auftraggeber können hier kostenpflichtig publizieren, um die Reichweite ihrer Bekanntmachungen zu erhöhen; die eigentliche elektronische Angebotsabgabe erfolgt aber regelmäßig auf der Vergabeplattform des Auftraggebers.
Ist die Nutzung kostenlos?+
Das Lesen der Trefferlisten und die Basisinformationen zu jeder Bekanntmachung (Auftraggeber, Gegenstand, Frist, Region) sind nach Angaben des Betreibers kostenlos zugänglich. Auch eine kostenlose Bieterregistrierung mit gespeicherten Suchen und E-Mail-Benachrichtigungen ist möglich. Für den Zugriff auf die vollständigen Texte der Bekanntmachungen sowie auf hinterlegte Vergabeunterlagen bietet der Betreiber ein kostenpflichtiges „Komfort"-Abonnement an. Die Preise hängen laut Betreiber von Region, Branche und Umfang ab; öffentlich ausgewiesene Pauschalpreise gibt es nicht, man muss ein individuelles Angebot anfragen.
Welche Arten von Ausschreibungen sind dort gelistet?+
Das Portal listet überwiegend Bau- und baunahe Verfahren, über 60 % aller analysierten Bekanntmachungen entfallen auf CPV-Hauptgruppe 45 (Bauauftrag). Daneben finden sich Architektur- und Ingenieurleistungen (CPV 71), kommunaler Fuhrpark (CPV 34), Abwasser- und Abfallleistungen (CPV 90) sowie kleinere Anteile IT, Möblierung und Beratungsleistungen. Der weit überwiegende Teil der Verfahren sind offene Verfahren; Verhandlungsverfahren und nichtoffene Verfahren machen zusammen weniger als 10 % aus. Auftraggeber sind ganz überwiegend Kommunen und kommunale Eigenbetriebe.
Wer darf sich als Bieter registrieren?+
Die Registrierung ist allen Unternehmen offen, die als Bieter an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen können. Erforderlich sind in der Regel Firmenname, vollständige Adresse, eine Geschäfts-E-Mail-Adresse und ein Ansprechpartner. Eine Präqualifikation ist für die Registrierung im Bekanntmachungsdienst selbst nicht zwingend; sie wird aber bei vielen Bauverfahren (etwa über den PQ-Verein VOB) später für die Eignungsprüfung verlangt. Wichtig: Die Registrierung berechtigt zur Recherche und, im Abonnement, zum Download von Vergabeunterlagen, ersetzt aber nicht die Anmeldung auf der eigentlichen Auftraggeber-Plattform für die Angebotsabgabe.
Welches Vergaberecht ist anwendbar?+
Der Bekanntmachungsdienst selbst ist privatwirtschaftlich organisiert und unterliegt keinem speziellen Vergaberecht, wohl aber die dort veröffentlichten Verfahren. Diese richten sich nach ihrem Auftragswert: Liegt dieser oberhalb der EU-Schwellenwerte, greifen GWB, VgV, SektVO oder Konzessionsvergabeverordnung; bei Bauleistungen zusätzlich VOB/A EU. Unterhalb der Schwellenwerte gilt für Liefer- und Dienstleistungen die UVgO, für Bauleistungen VOB/A 1. Abschnitt. Welches Regime im Einzelfall gilt, ist in der jeweiligen Bekanntmachung ausgewiesen.
Brauche ich eine elektronische Signatur, um Angebote abzugeben?+
Im Deutschen Ausschreibungsblatt selbst werden keine Angebote abgegeben, es handelt sich um einen Bekanntmachungsdienst, nicht um eine Vergabeplattform. Die Angebotsabgabe erfolgt auf der elektronischen Vergabeplattform des Auftraggebers. Dort sind die Anforderungen an die Form aus der jeweiligen Verfahrensordnung abgeleitet: Im Unterschwellenbereich genügt nach UVgO regelmäßig die Textform; oberhalb der EU-Schwellenwerte kann der Auftraggeber nach § 53 VgV eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur fordern. Die konkrete Anforderung steht in den Bewerbungsbedingungen und sollte vor der Angebotserstellung geprüft werden.
Wie verhält sich das Deutsche Ausschreibungsblatt zu TED und zu offiziellen Vergabeplattformen?+
Oberschwellige Verfahren müssen zusätzlich auf TED, dem amtlichen EU-Anzeiger, bekanntgemacht werden, TED bleibt für diese Verfahren die rechtsverbindliche Veröffentlichungsquelle. Das Deutsche Ausschreibungsblatt führt diese Verfahren parallel, ergänzt sie aber vor allem um Unterschwellen-Bekanntmachungen, die in TED gar nicht erscheinen. Die eigentliche elektronische Vergabeplattform, etwa DTVP, eVergabe Online oder die Plattform des jeweiligen Bundeslandes, bleibt der Ort für Angebotsabgabe, Bieterfragen und Berichtigungen. Der Bekanntmachungsdienst übernimmt die Rolle einer zusätzlichen Reichweiten-Quelle.
Wie reiche ich eine Rüge oder einen Nachprüfungsantrag ein?+
Eine Rüge richtet sich immer an den Auftraggeber, nicht an den Bekanntmachungsdienst. Vergaberechtsverstöße müssen nach § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich gerügt werden; werden sie aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar, muss die Rüge spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann oberhalb der EU-Schwellenwerte innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Unterschwellig sind Streitigkeiten in der Regel zivilrechtlich vor dem ordentlichen Gericht zu klären.
Patterno: 4,500+ portals in one search
Same as DE
Related tender portals
Glossary terms
Relevant for these industries
Prefer to search all portals at once?
Patterno bundles Deutsches Ausschreibungsblatt with 4,500+ further procurement platforms into one AI-powered search.
Request free demo