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Aktualisiert: 19. Mai 2026Patterno Redaktion

Deutsches Ausschreibungsblatt

Kommerzieller Bekanntmachungs- und Publikationsdienst aus Düsseldorf für öffentliche Ausschreibungen aus ganz Deutschland.

Domain
deutsches-ausschreibungsblatt.de
Portaltyp
Kommerzielles Portal
Betreiber
Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH, Düsseldorf (Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf HRB 625). Geschäftsführung laut Impressum: Colette Höfener, Jobst Scheidemann, Uwe Kielas.
Schwerpunkt

Bundesweite Abdeckung mit deutlichem Schwerpunkt auf Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Auftraggeber sind überwiegend Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts. Bekanntmachungen aus Hochbau, Tiefbau, Infrastruktur, kommunalem Fuhrpark und Entsorgung dominieren das Portal.

Kurzfassung
  • 01Kommerzieller Bekanntmachungs- und Publikationsdienst der Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH aus Düsseldorf, online seit 1996.
  • 02Veröffentlicht Bekanntmachungen aus allen 16 Bundesländern, mit klarem Schwerpunkt Bau (≈ 63 %) und kommunalen Auftraggebern.
  • 03Kostenloser Zugriff auf Trefferlisten; vollständige Texte und Vergabeunterlagen sind Teil eines kostenpflichtigen Abonnements.
  • 04Auftraggeber publizieren parallel zu eigenen Plattformen wie [DTVP](/de/vergabe-portale/dtvp) oder [eVergabe Online](/de/vergabe-portale/evergabe-online), um Reichweite zu erhöhen.
  • 05Patterno bündelt das Deutsches Ausschreibungsblatt zusammen mit 4.500+ weiteren Portalen in eine einzige KI-Suche.
Bekanntmachungen
9.005
Top Kategorie
Bauarbeiten
63%
Häufigstes Verfahren
Offenes Verfahren
92%
Alle Top-Auftragsarten anzeigen
  • CPV 45Bauarbeiten4.754 (63.2%)
  • CPV 71Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste790 (10.5%)
  • CPV 34Transportmittel669 (8.9%)
  • CPV 90Abwasser- und Abfallbeseitigung336 (4.5%)
  • CPV 39Möbel, Haushaltsgeräte, Reinigungsmittel207 (2.8%)
  • CPV 79Unternehmensdienste: Recht, Marketing, Beratung181 (2.4%)
  • CPV 30Büromaschinen, IT-Geräte171 (2.3%)
  • CPV 44Baukonstruktionen, Baumaterialien161 (2.1%)
  • CPV 60Transport- und Beförderungsdienste127 (1.7%)
  • CPV 48Software-Pakete und Informationssysteme125 (1.7%)

Das Deutsches Ausschreibungsblatt ist ein gewerblicher Bekanntmachungs- und Publikationsdienst für öffentliche Ausschreibungen in Deutschland. Betrieben wird die Plattform durch die Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Der Dienst veröffentlicht Auftragsbekanntmachungen, Vergabeunterlagen und Submissionsergebnisse von kommunalen, Landes- und Bundesauftraggebern aus allen 16 Bundesländern. Schwerpunkt der gelisteten Ausschreibungen liegt traditionell auf Bauarbeiten und baunaher Planung.

Das Deutsches Ausschreibungsblatt erscheint laut Angaben des Betreibers bereits seit 1954 als Fachpublikation; seit 1996 ist eine Online-Datenbank verfügbar. Anders als bundesländer-eigene Vergabeplattformen handelt es sich nicht um eine staatlich betriebene Vergabeplattform, sondern um einen privatwirtschaftlichen Verlag. Auftraggeber können dort kostenpflichtig publizieren; Bieter können nach kostenloser Registrierung oder im Rahmen eines „Komfort"-Abonnements auf Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen zugreifen.

Für viele Bau- und Planungsunternehmen ist das Deutsches Ausschreibungsblatt eine von mehreren parallel zu beobachtenden Quellen. Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen häufig nur auf solchen kommerziellen Bekanntmachungsdiensten und in regionalen Amtsblättern, nicht im EU-Anzeiger TED.

01

Was ist Deutsches Ausschreibungsblatt?

Das Deutsche Ausschreibungsblatt ist ein gewerblicher Bekanntmachungs- und Publikationsdienst für öffentliche Ausschreibungen aus Deutschland. Betrieben wird der Dienst durch die Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH mit Sitz in der Himmelgeister Str. 103–105, 40225 Düsseldorf (Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf HRB 625, USt-IdNr DE119433560). Laut Angaben des Betreibers besteht die Fachpublikation seit 1954, eine digitale Online-Datenbank wird seit 1996 angeboten.

Anders als die staatlich oder kommunal betriebenen Vergabeplattformen, etwa DTVP, eVergabe Online oder Vergabe24, ist das Deutsche Ausschreibungsblatt kein E-Vergabe-System für die Angebotsabgabe. Es handelt sich um einen Publikationskanal, in dem Auftraggeber kostenpflichtig zusätzliche Reichweite für ihre Auftragsbekanntmachungen erzielen. Die elektronische E-Vergabe im engeren Sinne, Angebotsabgabe, Bieterfragen, Berichtigungen, läuft weiter auf der vom Auftraggeber bestimmten Vergabeplattform.

Für die Verfahren, die im Deutschen Ausschreibungsblatt erscheinen, gelten die normalen Regeln des deutschen Vergaberechts: Im Oberschwellenbereich (≥ EU-Schwellenwerte) das Kartellvergaberecht (GWB §§ 97 ff., VgV, SektVO bzw. KonzVgV) sowie bei Bau VOB/A EU. Im Unterschwellenbereich gelten UVgO und VOB/A 1. Abschnitt. Das Portal listet beide Bereiche und kann damit insbesondere für mittelständische Bau- und Planungsunternehmen interessant sein, weil ein Großteil der Unterschwellen-Vergaben nicht in TED erscheint.

Technisch erfolgt der Bezug der Bekanntmachungen über eine Web-Oberfläche mit Stichwort-, Region- und CPV-Filter sowie über konfigurierbare E-Mail-Alerts. Die Trefferlisten und Eckdaten zu jeder Bekanntmachung sind nach Angaben des Betreibers ohne Anmeldung lesbar; vollständige Texte und Vergabeunterlagen sind in der Regel einem kostenpflichtigen „Komfort"-Abonnement vorbehalten. Daneben existiert weiterhin eine gedruckte Fachpublikation, die historisch namensgebend war.

Im Patterno-Portalkatalog ist das Deutsche Ausschreibungsblatt als kommerzieller Bekanntmachungsdienst kategorisiert. Bekanntmachungen, die zugleich an TED gemeldet werden, übernimmt Patterno regelmäßig über den TED-Feed; eine eigene direkte Anbindung an die Datenbank des Deutschen Ausschreibungsblatts besteht nicht. Damit sind oberschwellige Verfahren des Portals in Patterno mit kurzem Versatz sichtbar, während rein unterschwellige Bekanntmachungen, die nur dort und nicht im EU-Anzeiger erscheinen, in der aktuellen Datenversorgung lückenhaft sein können, Patterno macht diese Datenherkunft transparent in der Quellenangabe der jeweiligen Ausschreibung.

02

Wer betreibt Deutsches Ausschreibungsblatt?

Betreiber der Plattform ist die Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 625. Geschäftsführung sind nach Impressum-Angaben Colette Höfener, Jobst Scheidemann und Uwe Kielas. Die Gesellschaft ist im klassischen Sinne ein Fachverlag mit Schwerpunkt auf öffentlicher Beschaffung und tritt parallel zu ihrem Online-Dienst auch mit gedrucktem Heft und Schulungs-/Trainingsangeboten auf.

Die Verortung als kommerzieller Verlag ist wichtig für die Einordnung: Anders als bei einer behördlich betriebenen Plattform, etwa eVergabe Online (Bund) oder Vergabemarktplatz Brandenburg, gibt es kein Haushaltsrecht, das den Betrieb finanziert. Der Dienst wird durch Auftraggeber (Publikationsentgelte) und Bieter (Komfort-Abonnements) getragen. Die genaue Vertragsgestaltung gegenüber Auftraggebern, ob klassische Anzeigenkunden, Bezugslizenz, Pflichtblatt-Status für bestimmte Kommunen, ist nicht überall öffentlich dokumentiert.

Historisch ist das Deutsche Ausschreibungsblatt eines der älteren deutschen Bekanntmachungsorgane: Die gedruckte Fachpublikation reicht laut Betreiber bis 1954 zurück. Mit der Online-Datenbank ab 1996 gehörte der Verlag zu den frühen Anbietern digitaler Ausschreibungsrecherche im deutschsprachigen Raum. Daraus ergibt sich ein etabliertes Netzwerk zu insbesondere kommunalen Auftraggebern in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die beiden Bundesländer, aus denen in den Patterno-Daten der größte Teil der Bekanntmachungen stammt.

Der Verlag hat seinen Sitz in Düsseldorf (Himmelgeister Str. 103–105). Der zentrale Kontaktkanal ist die Düsseldorfer Telefonnummer der Geschäftsstelle; das Impressum nennt zusätzlich Postfach- und E-Mail-Kontakte. Datenschutzrechtlich ist die GmbH als Verantwortliche im Sinne der DSGVO benannt. Eine Aufsicht oder Regulierung durch eine Vergabekammer gibt es nicht, wohl aber natürlich für die im Portal veröffentlichten Verfahren, die der jeweiligen Nachprüfungsinstanz des Bundes oder Landes unterliegen.

03

Welche Ausschreibungen findet man auf Deutsches Ausschreibungsblatt?

Im Patterno-Datenbestand sind zum Stichtag 2024-09-01 bis 2026-05-13 insgesamt 9.005 Bekanntmachungen Bekanntmachungen mit Bezug zum Deutschen Ausschreibungsblatt enthalten. Das ist ein erheblicher Teil der von Patterno beobachteten Unterschwellen- und Oberschwellenvergaben mit Bau-Schwerpunkt, aber kein vollständiger Spiegel des Portal-Bestands, der Betreiber gibt laut eigener Aussage rund 30.000 gleichzeitig aktive Verfahren an, die größere Zahl umfasst Archiv- und Mehrfachveröffentlichungen.

Die inhaltliche Verteilung in den Patterno-Daten ist klar Bau-geprägt: 63% Bauarbeiten, 10% Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste, 9% Transportmittel. Der dominante Anteil von CPV-Hauptgruppe 45 (Bauauftrag) ist konsistent mit der historischen Positionierung des Verlags als Bekanntmachungsorgan für kommunalen Hoch- und Tiefbau. Auch die nachgelagerten Hauptgruppen 71 (Architektur- und Ingenieurleistungen) und 34 (Transportmittel, vor allem kommunaler Fuhrpark) sowie 90 (Abwasser- und Abfallbeseitigung) passen zu diesem Profil. Reine Lieferaufträge im IT- oder Pharma-Bereich erscheinen seltener.

Geografisch zeigen die Patterno-Daten ein ausgeprägtes regionales Übergewicht: 47% Nordrhein-Westfalen, 30% Niedersachsen, 6% Rheinland-Pfalz. Mehr als drei Viertel der erfassten Bekanntmachungen kommen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen; danach folgen Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Östliche Bundesländer (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) sind im Datenausschnitt vergleichsweise schwach vertreten, dort dominieren andere Bekanntmachungswege wie die jeweiligen Landesplattformen.

Im Verfahrenstyp dominieren 92% Offenes Verfahren, 5% Verhandlungsverfahren. Mehr als 90 % der erfassten Verfahren sind offene Verfahren; Verhandlungsverfahren und nichtoffene Verfahren bleiben deutlich unter einem Zehntel. Das ist typisch für Unterschwellen-Bauvergaben kommunaler Auftraggeber: Bei diesen Auftragswerten wird das offene Verfahren bzw. die öffentliche Ausschreibung als Standard gewählt.

Bezogen auf den Auftraggebertyp dominieren Kommunen und kommunale Eigenbetriebe (rund 80 %); Anstalten des Landes und Bundes spielen eine deutlich kleinere Rolle. Für Bauunternehmen, Planungsbüros und Anbieter kommunaler Dienstleistungen ist das Deutsche Ausschreibungsblatt damit ein typischer Kanal, um lokale und regionale Ausschreibungen mitzubekommen, die in TED, das nur ab den EU-Schwellenwerten greift, nicht erscheinen. Für IT-, Pharma- oder Beratungsanbieter ist es eine eher ergänzende Quelle: Hier sind branchenspezifische Plattformen wie eVergabe Online (Bund), DTVP und die jeweiligen Landesplattformen ergiebiger.

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So suchst du Ausschreibungen auf Deutsches Ausschreibungsblatt

  1. 01
    1. Portal aufrufen und Trefferliste durchsuchen

    Rufen Sie www.deutsches-ausschreibungsblatt.de auf. Die Trefferliste der aktuellen Bekanntmachungen ist ohne Registrierung sichtbar. Sie können nach Stichwort, Region (Bundesland, PLZ-Bereich), Auftragsart (Bauauftrag, Lieferauftrag, Dienstleistungsauftrag) und Veröffentlichungsdatum filtern. Die kostenfreie Vorschau zeigt typischerweise Auftraggeber, Auftragsgegenstand und Frist. Inhaltlich vollständige Texte und der Zugriff auf Vergabeunterlagen sind in der Regel dem kostenpflichtigen „Komfort"-Abonnement vorbehalten.

  2. 02
    2. Kostenloses Bieterkonto anlegen

    Über den Login-/Registrierungsbereich legen Sie ein Bieterkonto mit Firmendaten, Ansprechpartner und Mail-Adresse an. Verifizieren Sie die Mail-Adresse über den zugesandten Link. Für die Basisnutzung (gespeicherte Suchen, E-Mail-Benachrichtigungen über neue Treffer) genügt das kostenlose Konto. Tragen Sie hier so präzise wie möglich Ihre Branchen, CPV-Schwerpunkte und Regionen ein, das System nutzt diese Angaben für die Vorfilterung. Halten Sie Unternehmensnachweise wie Handelsregisterauszug, Präqualifikation-ID und Eigenerklärung griffbereit, sie werden später bei der Angebotserstellung benötigt.

  3. 03
    3. Komfort-Abonnement aktivieren (optional)

    Wer regelmäßig auf vollständige Texte der Bekanntmachungen und die Vergabeunterlagen zugreifen will, schließt nach Angaben des Betreibers ein „Komfort"-Abonnement ab. Dieses ist gestaffelt nach Region, Branche und Volumen. Konkrete Preise sind nicht öffentlich gelistet; eine Anfrage über das Kontaktformular oder die telefonische Beratung in Düsseldorf liefert ein individuelles Angebot. Wichtig: Das Abonnement ist eine Bezugslizenz für Bekanntmachungen, nicht die Plattform für die elektronische Angebotsabgabe, diese erfolgt für E-Vergabe-Verfahren in der Regel auf der jeweiligen Auftraggeber-Plattform.

  4. 04
    4. Suchprofile und E-Mail-Alerts einrichten

    Im Bieterbereich legen Sie Suchprofile mit Stichworten, CPV-Codes, Bundesländern und Auftragsarten an. Jede neue passende Bekanntmachung wird per E-Mail-Alert gemeldet. Sinnvolle Praxis ist, mehrere Profile parallel zu führen, z. B. eines für „Hochbau NRW & Niedersachsen", eines für „Tiefbau Rheinland-Pfalz". Wer in mehr als einem Bundesland aktiv ist, sollte zusätzlich die offiziellen Landesplattformen wie eVergabe NRW und Vergabe Niedersachsen beobachten, nicht jede dort veröffentlichte Bekanntmachung erscheint zwingend auch im Deutschen Ausschreibungsblatt.

  5. 05
    5. Vergabeunterlagen abrufen und prüfen

    Aus der vollständigen Bekanntmachung führt in der Regel ein Link zu den Vergabeunterlagen. Diese liegen entweder direkt zum Download im Portal oder, häufiger, auf der elektronischen Vergabeplattform des Auftraggebers (z. B. DTVP, AI Vergabemanager, Vergabe24). Laden Sie Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Formblätter und Anlagen vollständig herunter. Achten Sie auf das veröffentlichte Datum der Bekanntmachung und auf eventuelle Berichtigungen, jede Änderung läuft bei kommunalen Auftraggebern oft über die Auftraggeber-Plattform und wird im Bekanntmachungsdienst zeitversetzt nachgepflegt.

  6. 06
    6. Bieterfragen stellen

    Anfragen zum Verfahren, etwa zu unklaren Positionen im Leistungsverzeichnis oder zur Auslegung von Eignungskriterien, erfolgen ausschließlich über die Auftraggeber-Plattform. Im Bekanntmachungsdienst selbst gibt es typischerweise keinen direkten Frage-Antwort-Kanal zum Auftraggeber. Stellen Sie Ihre Bieterfrage so früh wie möglich; bei Vergaben unter Bundesrecht müssen Fragen spätestens sechs Kalendertage vor Angebotsfrist eingehen, sonst besteht kein Anspruch auf Beantwortung (§ 12a VgV). Antworten werden allen Bietern anonymisiert bereitgestellt, behalten Sie deshalb regelmäßig die Plattform und Ihre E-Mail im Blick.

  7. 07
    7. Angebot auf der Vergabeplattform abgeben

    Die eigentliche Angebotsabgabe erfolgt fast immer elektronisch auf der vom Auftraggeber bestimmten Vergabeplattform, nicht im Deutschen Ausschreibungsblatt. Erstellen Sie das Angebot dort im Bietercockpit, signieren Sie es je nach Vorgabe per digitaler Signatur oder Textform und reichen Sie es vor Ablauf der Bindefrist ein. Achten Sie auf die exakte Uhrzeit; bei der elektronischen Angebotsabgabe zählt der Zeitstempel der Plattform, nicht der Absende-Klick. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung als PDF auf, sie ist Ihr einziger Nachweis für die fristgerechte Abgabe.

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Login & Registrierung

Die Registrierung als Bieter ist im Deutschen Ausschreibungsblatt nach Angaben des Betreibers in einer Basis-Variante kostenlos. Dafür legt man im Bereich „Login/Registrierung" ein Bieterkonto mit Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner und Geschäfts-E-Mail an. Eine doppelte Mail-Bestätigung („Double-Opt-In") aktiviert das Konto. Mit dem kostenlosen Konto sind in der Regel gespeicherte Suchen und E-Mail-Alerts möglich; der Zugriff auf vollständige Bekanntmachungstexte und die Vergabeunterlagen ist dem Komfort-Abonnement vorbehalten.

Für das Komfort-Abonnement wird ein zusätzlicher Vertragsabschluss benötigt. Dieser regelt typischerweise Region, Branchenausschnitt und Vertragslaufzeit. Konkrete Preislisten sind öffentlich nicht hinterlegt, der Verlag erstellt nach eigener Aussage ein individuelles Angebot. Wer das Abonnement abschließt, erhält die Bekanntmachungen in voller Länge sowie häufig direkte Download-Links zu den jeweiligen Vergabeunterlagen. Die Unterlagen selbst liegen technisch in vielen Fällen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers; der Bekanntmachungsdienst stellt nur den Vermittlungs-Link zur Verfügung.

Ein wichtiger Unterschied zu staatlichen Vergabeplattformen: Mit der Registrierung im Deutschen Ausschreibungsblatt sind Sie noch nicht als Bieter auf der jeweiligen Auftraggeber-Plattform angemeldet. Für die elektronische Angebotsabgabe müssen Sie sich dort separat registrieren, je nach Plattform mit eigenem Account, Unternehmensprofil und gegebenenfalls einer Hinterlegung der Stamm- und Eignungsdaten. Bei reinen Bekanntmachungsdiensten gibt es typischerweise keinen Single-Sign-On in die E-Vergabe-Systeme der Auftraggeber.

Für die E-Vergabe selbst sind dann je nach Verfahrensordnung weitere Schritte erforderlich, Identifikation, ggf. digitale Signatur und die Beachtung der formalen Bewerbungsbedingungen. Für die meisten kommunalen Bauvergaben in der UVgO- oder VOB/A-Welt reicht die Textform, oberhalb der EU-Schwellenwerte kann eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur verlangt werden. Klären Sie das spätestens nach Download der Vergabeunterlagen, nicht erst kurz vor Fristablauf.

06

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Deutsche Ausschreibungsblatt?+

Das Deutsche Ausschreibungsblatt ist ein kommerzieller Bekanntmachungs- und Publikationsdienst der Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Der Dienst veröffentlicht öffentliche Auftragsbekanntmachungen, sowohl unterhalb als auch oberhalb der EU-Schwellenwerte, und richtet sich an Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen. Es handelt sich nicht um eine staatlich betriebene Vergabeplattform, sondern um einen privatwirtschaftlichen Verlag. Auftraggeber können hier kostenpflichtig publizieren, um die Reichweite ihrer Bekanntmachungen zu erhöhen; die eigentliche elektronische Angebotsabgabe erfolgt aber regelmäßig auf der Vergabeplattform des Auftraggebers.

Ist die Nutzung kostenlos?+

Das Lesen der Trefferlisten und die Basisinformationen zu jeder Bekanntmachung (Auftraggeber, Gegenstand, Frist, Region) sind nach Angaben des Betreibers kostenlos zugänglich. Auch eine kostenlose Bieterregistrierung mit gespeicherten Suchen und E-Mail-Benachrichtigungen ist möglich. Für den Zugriff auf die vollständigen Texte der Bekanntmachungen sowie auf hinterlegte Vergabeunterlagen bietet der Betreiber ein kostenpflichtiges „Komfort"-Abonnement an. Die Preise hängen laut Betreiber von Region, Branche und Umfang ab; öffentlich ausgewiesene Pauschalpreise gibt es nicht, man muss ein individuelles Angebot anfragen.

Welche Arten von Ausschreibungen sind dort gelistet?+

Das Portal listet überwiegend Bau- und baunahe Verfahren, über 60 % aller analysierten Bekanntmachungen entfallen auf CPV-Hauptgruppe 45 (Bauauftrag). Daneben finden sich Architektur- und Ingenieurleistungen (CPV 71), kommunaler Fuhrpark (CPV 34), Abwasser- und Abfallleistungen (CPV 90) sowie kleinere Anteile IT, Möblierung und Beratungsleistungen. Der weit überwiegende Teil der Verfahren sind offene Verfahren; Verhandlungsverfahren und nichtoffene Verfahren machen zusammen weniger als 10 % aus. Auftraggeber sind ganz überwiegend Kommunen und kommunale Eigenbetriebe.

Wer darf sich als Bieter registrieren?+

Die Registrierung ist allen Unternehmen offen, die als Bieter an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen können. Erforderlich sind in der Regel Firmenname, vollständige Adresse, eine Geschäfts-E-Mail-Adresse und ein Ansprechpartner. Eine Präqualifikation ist für die Registrierung im Bekanntmachungsdienst selbst nicht zwingend; sie wird aber bei vielen Bauverfahren (etwa über den PQ-Verein VOB) später für die Eignungsprüfung verlangt. Wichtig: Die Registrierung berechtigt zur Recherche und, im Abonnement, zum Download von Vergabeunterlagen, ersetzt aber nicht die Anmeldung auf der eigentlichen Auftraggeber-Plattform für die Angebotsabgabe.

Welches Vergaberecht ist anwendbar?+

Der Bekanntmachungsdienst selbst ist privatwirtschaftlich organisiert und unterliegt keinem speziellen Vergaberecht, wohl aber die dort veröffentlichten Verfahren. Diese richten sich nach ihrem Auftragswert: Liegt dieser oberhalb der EU-Schwellenwerte, greifen GWB, VgV, SektVO oder Konzessionsvergabeverordnung; bei Bauleistungen zusätzlich VOB/A EU. Unterhalb der Schwellenwerte gilt für Liefer- und Dienstleistungen die UVgO, für Bauleistungen VOB/A 1. Abschnitt. Welches Regime im Einzelfall gilt, ist in der jeweiligen Bekanntmachung ausgewiesen.

Brauche ich eine elektronische Signatur, um Angebote abzugeben?+

Im Deutschen Ausschreibungsblatt selbst werden keine Angebote abgegeben, es handelt sich um einen Bekanntmachungsdienst, nicht um eine Vergabeplattform. Die Angebotsabgabe erfolgt auf der elektronischen Vergabeplattform des Auftraggebers. Dort sind die Anforderungen an die Form aus der jeweiligen Verfahrensordnung abgeleitet: Im Unterschwellenbereich genügt nach UVgO regelmäßig die Textform; oberhalb der EU-Schwellenwerte kann der Auftraggeber nach § 53 VgV eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur fordern. Die konkrete Anforderung steht in den Bewerbungsbedingungen und sollte vor der Angebotserstellung geprüft werden.

Wie verhält sich das Deutsche Ausschreibungsblatt zu TED und zu offiziellen Vergabeplattformen?+

Oberschwellige Verfahren müssen zusätzlich auf TED, dem amtlichen EU-Anzeiger, bekanntgemacht werden, TED bleibt für diese Verfahren die rechtsverbindliche Veröffentlichungsquelle. Das Deutsche Ausschreibungsblatt führt diese Verfahren parallel, ergänzt sie aber vor allem um Unterschwellen-Bekanntmachungen, die in TED gar nicht erscheinen. Die eigentliche elektronische Vergabeplattform, etwa DTVP, eVergabe Online oder die Plattform des jeweiligen Bundeslandes, bleibt der Ort für Angebotsabgabe, Bieterfragen und Berichtigungen. Der Bekanntmachungsdienst übernimmt die Rolle einer zusätzlichen Reichweiten-Quelle.

Wie reiche ich eine Rüge oder einen Nachprüfungsantrag ein?+

Eine Rüge richtet sich immer an den Auftraggeber, nicht an den Bekanntmachungsdienst. Vergaberechtsverstöße müssen nach § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich gerügt werden; werden sie aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar, muss die Rüge spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann oberhalb der EU-Schwellenwerte innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Unterschwellig sind Streitigkeiten in der Regel zivilrechtlich vor dem ordentlichen Gericht zu klären.

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Patterno: 4.500+ Portale in einer Suche

Das Deutsche Ausschreibungsblatt ist eine etablierte Quelle für Bau- und kommunale Bekanntmachungen, aber nicht der einzige Kanal, und für viele Branchen längst nicht der wichtigste. Wer als Anbieter in mehr als einer Region oder mehr als einer Branche aktiv ist, muss in der Praxis 5–15 verschiedene Quellen parallel beobachten: das jeweilige Landesportal, die fachspezifischen Bundes-Plattformen, TED, HAD, B_I Medien, subreport sowie die Webseiten einzelner Großauftraggeber.

Genau hier setzt Patterno an. Patterno bündelt Bekanntmachungen aus dem Deutschen Ausschreibungsblatt, soweit über TED oder andere offene Schnittstellen verfügbar, zusammen mit 4.500+ weiteren Portalen in einer einzigen Such- und Monitoring-Oberfläche. Die KI-Suche prüft jede neue Bekanntmachung gegen Ihr Unternehmensprofil (Branche, Leistungen, Region, Auftragsvolumen) und liefert qualifizierte Treffer, statt einer reinen Schlagwortliste. Bekanntmachungen, die ausschließlich im Deutschen Ausschreibungsblatt erscheinen und nicht in TED gespiegelt werden, sind in Patterno gegenwärtig nur eingeschränkt sichtbar; in diesen Fällen bleibt der direkte Zugang über das Portal selbst sinnvoll.

Für Bau-, Planungs- und kommunale Versorgungsunternehmen ist die Kombination beider Wege oft die produktivste Lösung: ein bestehendes Komfort-Abonnement beim Verlag für die Tiefenabdeckung des Unterschwellen-Bekanntmachungswesens, kombiniert mit Patterno als zentraler Eingangskanal für alle parallel zu beobachtenden anderen Portale.

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Weitere Vergabe-Portale

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Begriffe aus dem Glossar

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