eVergabe Bayern, Bayerische Staatliche Vergabeplattformen
Dachbegriff für die Vergabeportale des Freistaats Bayern, Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe für staatliche und kommunale Auftraggeber in Bayern.
Freistaat Bayern: Staatsministerien, nachgeordnete Landesbehörden, staatliche Bauämter, Universitäten und Hochschulen, Universitätskliniken, Bezirke (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben), Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände. Vereinzelt veröffentlichen auch bayerische Sektorenauftraggeber (z. B. Versorger, ÖPNV) auf der Plattform.
- 01eVergabe Bayern bündelt die Vergabeportale des Freistaats: evergabe.bayern.de, vergabe.bayern.de und bayvebe.bayern.de.
- 02Genutzt von bayerischen Staatsministerien, Landesbehörden, Universitäten, Kliniken, Bezirken sowie Landkreisen, Städten und Gemeinden.
- 03Rechtsgrundlage: GWB/VgV/SektVO über EU-Schwellenwert, UVgO und BayHO darunter, VOB/A für Bauleistungen.
- 04Bieter-Registrierung und Angebotsabgabe sind kostenfrei; Nachprüfungen laufen über die Vergabekammern Südbayern (München) und Nordbayern (Ansbach).
- 05Patterno indexiert 3.419 Bekanntmachungen aus bayern.de und bündelt sie mit 4.500+ weiteren Plattformen in einer einheitlichen KI-Suche.
Alle Top-Auftragsarten anzeigen
- CPV 90Abwasser- und Abfallbeseitigung483 (22.4%)
- CPV 79Unternehmensdienste: Recht, Marketing, Beratung408 (18.9%)
- CPV 72IT-Dienste: Beratung, Software, Internet, Support350 (16.3%)
- CPV 30Büromaschinen, IT-Geräte185 (8.6%)
- CPV 48Software-Pakete und Informationssysteme181 (8.4%)
- CPV 38Labor-, optische, Präzisionsgeräte148 (6.9%)
- CPV 71Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste126 (5.8%)
- CPV 39Möbel, Haushaltsgeräte, Reinigungsmittel125 (5.8%)
- CPV 85Gesundheits- und Sozialwesen76 (3.5%)
- CPV 32Funk-, Fernseh-, Nachrichten- und Kommunikationstechnik71 (3.3%)
eVergabe Bayern ist kein einzelnes Portal, sondern ein Sammelbegriff für die elektronischen Vergabeplattformen des Freistaats Bayern. Drei zusammengehörige Sub-Domains decken den bayerischen Vergabemarkt ab: evergabe.bayern.de als öffentliche Bekanntmachungs- und Bietersicht, vergabe.bayern.de als spezialisierte Plattform der staatlichen Bauverwaltung sowie bayvebe.bayern.de als zentrales Bekanntmachungsportal (Bayerisches Vergabesystem für eBeschaffung, kurz BayVeBe).
Über dieses Verbundsystem schreiben bayerische Staatsministerien, nachgeordnete Landesbehörden, Universitäten und Kliniken des Freistaats, Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie kommunale Eigenbetriebe ihre Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge aus. Rechtsgrundlage sind je nach Schwellenwert das GWB / VgV / SektVO im Oberschwellenbereich, die UVgO und BayHO im Unterschwellenbereich sowie die VOB/A für Bauleistungen. Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte werden zusätzlich an TED (Tenders Electronic Daily) übermittelt.
Im Patterno-Index sind aktuell 3.419 Bekanntmachungen aus bayern.de erfasst. Die Verteilung über die Sub-Domains liegt bei rund 84 % evergabe.bayern.de, 14 % vergabe.bayern.de und 2 % bayvebe.bayern.de.
Was ist eVergabe Bayern?
eVergabe Bayern bezeichnet keinen einzelnen Marktplatz, sondern das gewachsene Vergabeökosystem des Freistaats Bayern, das aus drei zusammengehörigen Sub-Domains besteht: evergabe.bayern.de, vergabe.bayern.de und bayvebe.bayern.de. Alle drei Plattformen tragen die offizielle bayern.de-Domain, werden aber von unterschiedlichen Ressorts des Freistaats verantwortet und decken jeweils einen Teil des bayerischen Vergabemarkts ab.
evergabe.bayern.de ist die öffentliche Bekanntmachungs- und Bietersicht und stellt mit rund 84 % des im Patterno-Index erfassten Volumens den primären Einstiegspunkt für Bieter dar. Auf dieser Plattform finden sich Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge bayerischer Staats- und Kommunalbehörden. vergabe.bayern.de ist die spezialisierte Plattform der staatlichen Bauverwaltung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), sie deckt Hoch- und Tiefbauleistungen für staatliche Liegenschaften, Straßen- und Brückenbau ab. bayvebe.bayern.de (Bayerisches Vergabesystem für eBeschaffung, kurz BayVeBe) ist das zentrale Auftraggeber-Portal für die formelle Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen und Vergabebekanntmachungen.
Rechtlich basiert das System auf der bundesweit einheitlichen Architektur des deutschen Vergaberechts: GWB Teil 4, VgV, SektVO und KonzVgV im Oberschwellenbereich, UVgO im Unterschwellenbereich, VOB/A für Bauleistungen sowie die BayHO als haushaltsrechtliche Klammer. Konkretisiert werden diese Vorschriften für bayerische Auftraggeber regelmäßig durch eine Bekanntmachung der Vergabevorschriften des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, diese legt unter anderem Wertgrenzen für Direktvergaben und beschränkte Ausschreibungen auf Landesebene fest.
Technisch wird die Auftraggeber-Plattform bayvebe.bayern.de nach Angaben des Betreibers vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) im Rechenzentrum Süd betrieben; die Bauverwaltungsplattform vergabe.bayern.de läuft auf einer separaten Infrastruktur des StMB. Bieter sehen davon im Alltag wenig, die Bedienoberflächen unterscheiden sich, der grundsätzliche Ablauf (Bekanntmachung → Vergabeunterlagen → Bieterfragen → Angebotsabgabe → Wertung → Zuschlag) folgt aber überall den Vorgaben der E-Vergabe-Verordnung. Für die EU-Bekanntmachungspflicht oberhalb der EU-Schwellenwerte werden alle Verfahren parallel an TED (Tenders Electronic Daily) übermittelt.
Wer betreibt eVergabe Bayern?
Die Verantwortung für die bayerischen Vergabeportale ist auf mehrere Stellen verteilt, ein typisches Bild für gewachsene Landes-Infrastrukturen. Nach Angaben des Betreibers liegt die Verantwortung für bayvebe.bayern.de als zentrale Bekanntmachungsplattform beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, dort konkret bei Referat 51 (Vergabewesen). Der technische Betrieb erfolgt durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) im Rechenzentrum Süd in München. Das LDBV ist das zentrale IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats und betreibt eine Vielzahl bayerischer Fachverfahren.
Die Bauverwaltungsplattform vergabe.bayern.de ist organisatorisch dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) zugeordnet. Sie unterstützt die Vergabestellen der staatlichen Bauverwaltung, insbesondere die staatlichen Bauämter und die Autobahndirektionen Süd- und Nordbayern. Die technische Infrastruktur unterscheidet sich von BayVeBe; entsprechend sind Bieterkonten zwischen den beiden Plattformen nicht automatisch verknüpft.
evergabe.bayern.de wiederum ist primär die öffentliche Anzeige- und Recherche-Ebene, über die Bekanntmachungen aus den verbundenen Auftraggeber-Systemen für jedermann einsehbar werden. Die rechtliche Verantwortung für jede einzelne Bekanntmachung liegt bei der jeweiligen Vergabestelle der ausschreibenden Behörde, sie ist auch Ansprechpartner für Bieterfragen und förmliche Rügen.
Für Nachprüfungsverfahren sind in Bayern zwei räumlich getrennte Vergabekammern zuständig: die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern in München (zuständig für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) und die Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach (zuständig für Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Oberpfalz). Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des öffentlichen Auftraggebers. Beide Kammern sind Verwaltungsgerichte erster Instanz im Sinne des § 156 GWB; gegen ihre Entscheidungen ist die sofortige Beschwerde zum jeweiligen Vergabesenat des OLG zulässig (OLG München für Südbayern, OLG Nürnberg für Nordbayern).
Welche Ausschreibungen findet man auf eVergabe Bayern?
Im Patterno-Index sind aktuell 3.419 Bekanntmachungen Bekanntmachungen aus dem bayern.de-Domain-Verbund erfasst, verteilt über evergabe.bayern.de (rund 84 %), vergabe.bayern.de (rund 14 %) und bayvebe.bayern.de (rund 2 %). Der Datenzeitraum umfasst 2024-07-23 bis 2026-05-13.
Die inhaltliche Verteilung zeigt das typische Profil einer staatlichen Landes-Vergabeplattform mit starkem Kommunal- und Verwaltungsanteil. Die größten CPV-Hauptgruppen sind: 22% Abwasser- und Abfallbeseitigung, 19% Unternehmensdienste: Recht, Marketing, Beratung, 16% IT-Dienste: Beratung, Software, Internet, Support. Charakteristisch für Bayern ist der hohe Anteil kommunaler Daseinsvorsorge-Aufträge (Abwasser- und Abfallbeseitigung, Straßenunterhalt, Schulausstattung) sowie ein konstanter Strom an IT- und Verwaltungs-Dienstleistungen für den Freistaat, von Software-Beschaffung über Beratungs- und Schulungsleistungen bis hin zu Druck- und Bürobedarf.
Die regionale Verteilung der Auftraggeber spiegelt die bayerische Verwaltungsgliederung wider: Über die sieben Regierungsbezirke (Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Oberpfalz) verteilen sich Staatsministerien, nachgeordnete Behörden, 71 Landkreise, 25 kreisfreie Städte und über 2.000 kreisangehörige Gemeinden, alle potenziell auf den bayerischen Portalen aktiv. Top-Regionen im Index sind: 100% Bayern, 0% Baden-Württemberg, 0% Nordrhein-Westfalen.
Nach Verfahrensart dominiert das offene Verfahren im Oberschwellenbereich sowie die öffentliche Ausschreibung im Unterschwellenbereich; ergänzend kommen Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb vor, vor allem bei komplexen IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen. Die genaue Verteilung im Patterno-Index: 95% Offenes Verfahren, 4% Verhandlungsverfahren.
Ein Sonderfall sind die staatlichen Bauleistungen über vergabe.bayern.de: Sie sind nahezu durchweg VOB/A-basiert, häufig im GAEB-Format ausgeschrieben (LV-Datenaustausch) und werden in Fachlosen vergeben, was kleineren und mittelständischen Handwerksbetrieben gezielten Marktzugang ermöglicht. Die staatliche Bauverwaltung schreibt regelmäßig auch im nichtoffenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb aus, wenn besondere Eignungsanforderungen (etwa Referenzen bei denkmalgeschützten Bauten oder Brückenbau) zu prüfen sind.
So suchst du Ausschreibungen auf eVergabe Bayern
- 011. Richtige Sub-Domain identifizieren
Bevor eine Registrierung sinnvoll ist, klären Sie, in welchem Sub-Portal die für Sie relevanten Bekanntmachungen liegen.
evergabe.bayern.deist die öffentliche Bekanntmachungs- und Bietersicht für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge bayerischer Vergabestellen.vergabe.bayern.deist die spezialisierte Plattform der staatlichen Bauverwaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) für Hoch- und Tiefbauleistungen.bayvebe.bayern.de(Bayerisches Vergabesystem für eBeschaffung) ist die zentrale Auftraggeber-Plattform für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen. Für Bieter ist in der Regelevergabe.bayern.deder primäre Einstiegspunkt; Bauunternehmen, die regelmäßig auf staatliche Hochbau- und Straßenbauprojekte bieten, brauchen zusätzlich einen Zugang aufvergabe.bayern.de. - 022. Bieterkonto kostenlos anlegen
Über den Login-Bereich des jeweiligen Portals erstellen Sie ein kostenfreies Bieterkonto. Benötigt werden Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Umsatzsteuer-ID, Ansprechpartner und eine funktionale E-Mail-Adresse (z. B.
vergaben@firma.de), funktionale Adressen sind robuster, weil bei Krankheit oder Personalwechsel keine Mails verloren gehen. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink. Beivergabe.bayern.deist zusätzlich eine Auftragnehmer-Verifizierung erforderlich, bevor verschlüsselte Angebote abgegeben werden können. Ein einmal eingerichtetes Konto bleibt dauerhaft gültig; eine erneute Registrierung pro Ausschreibung ist nicht nötig. - 033. Bekanntmachungen suchen und filtern
Die öffentliche Suche auf
evergabe.bayern.deist ohne Login zugänglich. Filtern lässt sich nach CPV-Code, Verfahrensart (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren), Auftragsart (Liefer-, Dienstleistungs-, Bauauftrag), Frist und Region (bayerische Regierungsbezirke). Eine reine Volltextsuche existiert ebenfalls, sie eignet sich gut für eindeutige Begriffe wie Markennamen oder konkrete Produktbezeichnungen, ist bei generischen Branchenbegriffen aber unscharf. Wer regelmäßig sucht, sollte spätestens nach zwei Wochen die Filter speichern, um die tägliche Recherchearbeit zu reduzieren. - 044. Vergabeunterlagen herunterladen
Sobald eine relevante Ausschreibung gefunden ist, laden Sie die Vergabeunterlagen herunter. Das umfasst typischerweise: Aufforderung zur Angebotsabgabe, Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis (bei Bauleistungen häufig im GAEB-Datenaustauschformat), Vertragsentwurf, EVB-IT- oder VOB/B-Bedingungen, Eigenerklärungsformulare und ggf. Formblätter (z. B. 124, 223, 233 für Bauleistungen). Der Download ist nach Anmeldung mit dem Bieterkonto kostenfrei. Wichtig: Die Plattform protokolliert, wer welche Unterlagen wann gezogen hat, das ist Grundlage für Vergabevermerk und spätere Bieterauskunft.
- 055. Bieterfragen stellen
Wenn die Leistungsbeschreibung Unklarheiten enthält, stellen Sie Bieterfragen über den Kommunikationsbereich des Projekts. Wichtige Regel: Antworten der Vergabestelle werden allen Bietern gleichzeitig zur Verfügung gestellt, der Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB lässt keine Einzelantworten zu. Stellen Sie Bieterfragen früh genug, damit die Vergabestelle vor Fristende antworten kann; in der Regel gilt eine Beantwortungsfrist von mindestens sechs Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist. Inhaltliche Mängel der Vergabeunterlagen sollten zusätzlich als förmliche Rüge angezeigt werden, um spätere Nachprüfungsmöglichkeiten zu wahren.
- 066. Angebot rechtssicher einreichen
Das eigentliche Angebot reichen Sie ausschließlich digital ein. Dazu öffnen Sie das jeweilige Vergabeprojekt, laden Ihre Angebotsdokumente in den verschlüsselten Abgabebereich hoch und signieren das Angebot, abhängig vom Verfahren mit Textform (bei Unterschwellenvergaben nach § 38 UVgO oft ausreichend), mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Die genauen Anforderungen stehen in den Bewerbungsbedingungen jedes Projekts. Die Plattform protokolliert den Eingang minutengenau; ein Angebot, das auch nur eine Minute nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht, wird gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. § 42 UVgO ausgeschlossen.
- 077. Vorabinformation und Zuschlag abwarten
Nach Submission und Wertung erhalten alle nicht berücksichtigten Bieter im Oberschwellenbereich eine Vorabinformation nach § 134 GWB, mit Name des vorgesehenen Zuschlagsempfängers, Gründen der Nichtberücksichtigung und Ablauf der zehntägigen Wartefrist (15 Tage bei Postversand). Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden; bei bayerischen Vergaben sind das die Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, München) oder die Vergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken, Ansbach), je nach Sitz der Vergabestelle. Der eigentliche Zuschlag erfolgt anschließend über das Zuschlagsschreiben im Bieterportal.
Login & Registrierung
Die Registrierung als Bieter ist auf allen drei bayerischen Sub-Domains kostenfrei, läuft aber technisch getrennt, ein Konto auf evergabe.bayern.de ist nicht automatisch auch ein Konto auf vergabe.bayern.de. Für die meisten Bieter ist evergabe.bayern.de der primäre Einstiegspunkt; Bauunternehmen, die regelmäßig auf staatliche Hochbau- und Straßenbauprojekte bieten, brauchen zusätzlich einen Zugang auf vergabe.bayern.de.
Für die Anmeldung benötigen Sie typischerweise: Firmenname, Rechtsform, vollständige Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen oder mehrere Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail sowie eine funktionale E-Mail-Adresse (z. B. ausschreibungen@firma.de). Funktionale Adressen sind dringend zu empfehlen, weil personalisierte Adressen bei Krankheit, Urlaub oder Personalwechsel zu verlorenen Fristmitteilungen führen können. Nach Eingabe der Daten erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink; erst nach Klick auf den Link ist das Konto vollständig nutzbar.
Bei vergabe.bayern.de wird zusätzlich eine Auftragnehmer-Verifizierung durchgeführt, bevor verschlüsselte Angebote eingereicht werden können. Diese Verifizierung dient der Vorprüfung der Berechtigung, an staatlichen Bauleistungen teilzunehmen, und kann je nach Auftraggeber eine zusätzliche Wartezeit von einigen Werktagen bedeuten. Für besonders sicherheitsrelevante Vergaben (Verschlusssachen, Verteidigung) kann zusätzlich ein Sicherheits-Check oder eine Sicherheitsüberprüfung nach SÜG verlangt werden.
Für die Angebotsabgabe benötigen Sie je nach Verfahren entweder die Textform, eine fortgeschrittene oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die QES erfordert ein Signaturzertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters (z. B. D-Trust, Bundesdruckerei, oder eines anderen Anbieters mit eIDAS-konformer Zulassung) sowie eine kompatible Signaturkarte oder Fernsignatur-Lösung. Die Anschaffung kostet je nach Anbieter rund 60–150 € pro Jahr; bei häufiger Nutzung empfiehlt sich eine Mehrjahres-QES oder eine Fernsignatur ohne physische Karte. Vor der ersten Angebotsabgabe sollten Sie unbedingt einen Test-Upload im Testportal der Plattform durchführen, die Bieterhotline kann Sie dabei unterstützen.
Auftraggeber (also bayerische Vergabestellen) durchlaufen einen separaten, manuell freigegebenen Registrierungsprozess, sie müssen ihre Behördenzugehörigkeit nachweisen und werden nach Angaben des Betreibers durch das LDBV bzw. das jeweils zuständige Ministerium freigeschaltet.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die Nutzung von eVergabe Bayern für Bieter?+
Für Bieter sind die bayerischen Vergabeportale evergabe.bayern.de, vergabe.bayern.de und bayvebe.bayern.de kostenfrei. Registrierung, Suche, Download der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Angebotsabgabe verursachen keine Plattformgebühren. Kosten entstehen erst auf Bieterseite, wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigen, diese kostet je nach Anbieter rund 60–150 € pro Jahr und ist nur bei bestimmten Verfahrensarten verpflichtend. Auch Bieterhotline-Anrufe können je nach Rufnummer kostenpflichtig sein. Auftraggeber zahlen Lizenz- und Servicegebühren an den technischen Betreiber, diese werden aber nicht an Bieter weitergegeben.
Was ist der Unterschied zwischen evergabe.bayern.de, vergabe.bayern.de und bayvebe.bayern.de?+
Die drei Sub-Domains bilden zusammen das Vergabeökosystem des Freistaats. evergabe.bayern.de ist die öffentliche Bekanntmachungs- und Bietersicht, hier finden Bieter den Großteil der bayerischen Ausschreibungen (rund 84 % der im Patterno-Index erfassten Bekanntmachungen). vergabe.bayern.de ist die spezialisierte Plattform der staatlichen Bauverwaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), sie deckt Hoch- und Tiefbauleistungen ab (rund 14 % des Volumens). bayvebe.bayern.de (Bayerisches Vergabesystem für eBeschaffung, BayVeBe) ist das zentrale Auftraggeber-Portal für die Veröffentlichung; nach Angaben des Betreibers wird es vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat verantwortet und vom LDBV betrieben (rund 2 % im Patterno-Index). Bieter müssen sich nicht in allen drei Portalen separat registrieren, sondern primär dort, wo ihre Branche liegt.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für Vergaben in Bayern?+
Bayerische Vergaben unterliegen denselben bundesgesetzlichen Rahmenwerken wie alle deutschen öffentlichen Vergaben, ergänzt um bayerische Landesvorschriften. Im Oberschwellenbereich (EU-weite Vergabe ab dem EU-Schwellenwert) gelten GWB (Teil 4), VgV, SektVO und KonzVgV. Im Unterschwellenbereich sind die UVgO und die BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) maßgeblich. Für Bauleistungen gilt zusätzlich die VOB/A (Abschnitte 1 und 2). Bayernspezifisch werden die einschlägigen Vergabevorschriften regelmäßig durch eine Bekanntmachung der Vergabevorschriften des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat in Kraft gesetzt; sie konkretisiert insbesondere Wertgrenzen, Dokumentationspflichten und Direktvergabe-Regeln auf Landesebene.
Welche Vergabekammer ist für Nachprüfungsverfahren in Bayern zuständig?+
In Bayern gibt es zwei territorial getrennte Vergabekammern. Die Vergabekammer Südbayern ist bei der Regierung von Oberbayern in München angesiedelt und zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben. Die Vergabekammer Nordbayern ist bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach angesiedelt und zuständig für Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und die Oberpfalz. Maßgeblich ist der Sitz des öffentlichen Auftraggebers, nicht der Sitz des Bieters. Beide Kammern entscheiden über Nachprüfungsanträge nach § 160 GWB im Oberschwellenbereich. Die Frist beträgt 15 Tage nach Kenntnis der Rüge-Zurückweisung; gegen Entscheidungen der Vergabekammer kann sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des OLG München bzw. OLG Nürnberg eingelegt werden.
Brauche ich eine qualifizierte elektronische Signatur für Angebote in Bayern?+
Das hängt von Verfahren und Auftraggeber ab. Im Unterschwellenbereich lässt § 38 UVgO häufig die Textform zu, ein einfaches Hochladen über das Bieterkonto reicht in diesen Fällen aus. Im Oberschwellenbereich verlangt § 53 VgV die elektronische Angebotsabgabe; ob fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich ist, legt die jeweilige Vergabestelle in den Bewerbungsbedingungen fest. Bei staatlichen Bauleistungen über vergabe.bayern.de wird häufig zumindest eine fortgeschrittene Signatur verlangt; bei sicherheitsrelevanten Vergaben (Verteidigung, Verschlusssachen) ist die QES Pflicht. Prüfen Sie die Bewerbungsbedingungen jedes Projekts, eine falsche Signaturform führt zum Ausschluss nach § 57 VgV.
Welche Auftraggeber veröffentlichen über eVergabe Bayern?+
Über die bayerischen Vergabeportale schreiben staatliche Auftraggeber des Freistaats (Staatsministerien, nachgeordnete Landesbehörden, Polizei, staatliche Bauämter, Universitäten, Hochschulen, Universitätskliniken) und kommunale Auftraggeber (Bezirke, Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, Zweckverbände, kommunale Eigenbetriebe) aus. Ergänzend nutzen vereinzelt Sektorenauftraggeber in Bayern die Portale (Energieversorger, Wasserversorger, ÖPNV-Unternehmen). Bundesbehörden mit Sitz in Bayern publizieren in der Regel nicht über bayern.de, sondern über das Bundesportal evergabe-online.de. Auch die Deutsche Bahn nutzt ihr eigenes Bieterportal; bayerische Bahn-bezogene Aufträge tauchen daher nicht zwingend auf bayern.de auf.
Werden bayerische Oberschwellen-Vergaben auch im TED veröffentlicht?+
Ja. Alle Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (Stand 2024: 5.538.000 € für Bauleistungen, 143.000 € bzw. 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge je nach Auftraggebertyp) sind gemäß §§ 39, 40 VgV im Amtsblatt der Europäischen Union über TED (Tenders Electronic Daily) bekanntzumachen. Die bayerischen Vergabestellen übermitteln Bekanntmachungen häufig zuerst an TED bzw. den Datenservice öffentlicher Einkauf (DÖE) und veröffentlichen dann auf den bayerischen Portalen. Im Patterno-Index laufen beide Quellen zusammen, TED-Bekanntmachungen mit bayerischer Vergabestelle erscheinen daher zusätzlich zum bayern.de-Datenstrom.
Wie hoch ist der Marktanteil von eVergabe Bayern unter den deutschen Vergabeportalen?+
Im Patterno-Index sind 3.419 Bekanntmachungen aus bayern.de erfasst (Zeitraum: 2024-07-23 bis 2026-05-13). Damit liegen die bayerischen Portale im Mittelfeld der deutschen Landesvergabeplattformen, kleiner als das DTVP oder die NRW-Plattformen, aber dichter besetzt als beispielsweise die Vergabeportale Rheinland-Pfalz oder Sachsens. Wichtig zu wissen: Viele bayerische Auftraggeber nutzen parallel andere Portale, kommunale Auftraggeber häufig vergabe24.de (Staatsanzeiger Bayern bzw. ehemals Staatsanzeiger BW), dtvp.de oder spezialisierte Plattformen. Wer den bayerischen Markt vollständig abdecken will, muss daher mehrere Plattformen gleichzeitig beobachten.
Patterno: 4.500+ Portale in einer Suche
Die bayerischen Vergabeportale decken den staatlichen und kommunalen Vergabemarkt des Freistaats umfassend ab, sie sind allerdings nur eines von vielen Vergabeökosystemen in Deutschland. Wer als Unternehmen über Bayern hinaus oder branchenübergreifend tätig ist, beobachtet typischerweise zusätzlich evergabe-online.de (Bund), dtvp.de (länderübergreifend), subreport-elvis.de, TED (EU-weit) sowie weitere kommunale und kommerzielle Plattformen, schnell 5 bis 15 Quellen gleichzeitig.
Patterno bündelt eVergabe Bayern zusammen mit 4.500+ weiteren deutschen und europäischen Vergabeportalen in einer einheitlichen KI-Suche. Sie konfigurieren einmal Ihr Suchprofil, Branche, Region, Auftragsart, Wertgrenzen, und erhalten täglich eine konsolidierte Liste relevanter Bekanntmachungen aus allen angebundenen Quellen. Doppel-Veröffentlichungen (z. B. Bayern + TED + DÖE) werden automatisch dedupliziert; jede Bekanntmachung enthält den Direktlink zur Originalquelle auf evergabe.bayern.de, vergabe.bayern.de oder bayvebe.bayern.de. Die formelle Angebotsabgabe erfolgt weiterhin direkt auf der jeweiligen Plattform, Patterno ersetzt die Portale nicht, sondern legt eine zusätzliche Suchschicht darüber.
Weitere Vergabe-Portale
Begriffe aus dem Glossar
Relevant für diese Branchen
Lieber alle Portale gleichzeitig durchsuchen?
Patterno bündelt eVergabe Bayern mit über 4.500 weiteren Vergabeplattformen in einer KI-gestützten Suche.
Demo kostenlos anfragen