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Vergabeverfahren

Oberschwellenvergabe

Vergabeverfahren für Aufträge ab den EU-Schwellenwerten mit strengen Formvorgaben nach GWB, VgV oder VOB/A EU.

Was ist eine Oberschwellenvergabe?

Eine Oberschwellenvergabe ist ein Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, deren geschätzter Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Hier gelten die strengsten Vergabevorschriften mit umfassendem Rechtsschutz.

Aktuelle EU-Schwellenwerte (2024–2025)

AuftragsartSchwellenwert (netto)
Bauaufträge5.538.000 €
Liefer-/Dienstleistungen (allgemein)221.000 €
Liefer-/Dienstleistungen (Bund)143.000 €
Sektorenauftraggeber443.000 €
Konzessionen5.538.000 €

Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst.

Anwendbares Recht

EbeneVorschriftRegelungsgegenstand
GesetzGWB §§ 97–184Grundsätze, Rechtsschutz
VerordnungVgV / VOB/A EU / SektVOVerfahrensdetails
EU-Richtlinien2014/24/EU, 2014/25/EURahmenregelung

Verfahrensarten

  • Offenes Verfahren (§ 15 VgV) – Standardverfahren
  • Nichtoffenes Verfahren (§ 16 VgV) – mit Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren (§ 17 VgV) – mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
  • Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV) – für komplexe Vorhaben
  • Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) – für innovative Lösungen

Pflichten des Auftraggebers

  1. EU-weite Bekanntmachung im TED (Tenders Electronic Daily)
  2. Mindestfristen: Angebotsfrist mindestens 30–35 Tage
  3. Elektronische Kommunikation: Vollständig elektronisch (§ 9 VgV)
  4. Vorabinformation: Wartefrist 15/10 Kalendertage (§ 134 GWB)
  5. Vergabevermerk: Detaillierte Dokumentation (§ 8 VgV)

Rechtsschutz

Der zentrale Unterschied zum Unterschwellenbereich:

  • Vergabekammer: Nachprüfung durch spezialisierte Behörde (§§ 155 ff. GWB)
  • Suspensiveffekt: Zuschlagsverbot während Nachprüfung (§ 169 GWB)
  • OLG-Beschwerde: Sofortige Beschwerde möglich (§ 171 GWB)

Fristen

FristOffenes VerfahrenNichtoffenes Verfahren
AngebotsfristMind. 35 TageMind. 30 Tage
TeilnahmefristMind. 30 Tage
BeschleunigtMind. 15 TageMind. 15/10 Tage
Vorabinformation15 KT / 10 KT (elektronisch)15/10 KT

Schwellenwertberechnung

  • Netto-Wert ohne Umsatzsteuer
  • Gesamtwert über Vertragslaufzeit (inkl. Optionen)
  • Umgehungsverbot: Künstliche Aufteilung verboten (§ 3 VgV)
  • Gleichartige Leistungen: Müssen zusammengerechnet werden

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