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Tender Portal Guide
Updated: May 19, 2026Patterno editorial team

Vergabe Baden-Württemberg, landeseigene Vergabeplattform (landbw.de)

Landeseigene E-Vergabe-Plattform des Landes Baden-Württemberg unter den Subdomains vergabe.landbw.de und ausschreibungen.landbw.de.

Domain
landbw.de
Portal type
State portal
Operator
Land Baden-Württemberg, die landeseigene Vergabeplattform unter landbw.de wird vom Land Baden-Württemberg verantwortet. Die federführende Zuständigkeit für das Vergabewesen liegt nach Angaben des Betreibers ressortübergreifend bei den jeweiligen Landesministerien; technischer Plattformbetrieb der Subdomain vergabe.landbw.de auf Basis der Vergabe@Net-Software der Administration Intelligence AG (AI AG, Würzburg).
Scope

Land Baden-Württemberg: Landesbehörden, Landesbetriebe (z. B. Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Landesbetrieb Mobilität BW), Polizei- und Justizverwaltung, baden-württembergische Hochschulen und Universitätsklinika (Heidelberg, Tübingen, Freiburg, Ulm, Mannheim) sowie ein Teil der baden-württembergischen Kommunen und kommunalen Eigenbetriebe. Nach Patterno-Datenstand entfallen rund 98 % der erfassten Auftraggeber-Einträge auf Anstalten und Behörden des Landes BW.

Summary
  • 01Vergabe BW (landbw.de) ist die landeseigene E-Vergabe-Plattform des Landes Baden-Württemberg unter den Subdomains vergabe.landbw.de und ausschreibungen.landbw.de.
  • 02Genutzt von Landesbehörden, Landesbetrieben, BW-Hochschulen und Universitätsklinika sowie einem Teil der baden-württembergischen Kommunen.
  • 03Technologisch basiert vergabe.landbw.de erkennbar auf der Vergabe@Net-Plattform der Administration Intelligence AG (Würzburg).
  • 04Bieter-Registrierung, Unterlagen-Download und elektronische Angebotsabgabe sind nach § 9 Abs. 3 VgV kostenfrei, flankiert vom Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG).
  • 05Patterno indexiert die Bekanntmachungen aus landbw.de und bündelt sie mit 4.500+ weiteren deutschen Vergabeportalen in einer KI-gestützten Suche.
Tender notices
6.264
Top category
Bauarbeiten
53%
Most common procedure
Offenes Verfahren
84%
Show all top categories
  • CPV 45Bauarbeiten2.764 (52.7%)
  • CPV 71Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste884 (16.9%)
  • CPV 38Labor-, optische, Präzisionsgeräte312 (6.0%)
  • CPV 72IT-Dienste: Beratung, Software, Internet, Support297 (5.7%)
  • CPV 77Land-, forst-, gartenbauliche Dienste264 (5.0%)
  • CPV 90Abwasser- und Abfallbeseitigung177 (3.4%)
  • CPV 79Unternehmensdienste: Recht, Marketing, Beratung171 (3.3%)
  • CPV 48Software-Pakete und Informationssysteme152 (2.9%)
  • CPV 34Transportmittel123 (2.3%)
  • CPV 30Büromaschinen, IT-Geräte103 (2.0%)

Vergabe Baden-Württemberg ist die landeseigene E-Vergabe-Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg unter der Domain landbw.de. Über zwei Subdomains, vergabe.landbw.de und ausschreibungen.landbw.de, veröffentlichen Landesbehörden, Landesbetriebe, Hochschulen, Universitätsklinika und einzelne kommunale Auftraggeber ihre nationalen Unterschwellen- und EU-weiten Oberschwellenvergaben. Bieter recherchieren Bekanntmachungen, laden Vergabeunterlagen herunter, stellen Bieterfragen und reichen rechtssichere Angebote elektronisch ein.

Technologisch erkennbar ist vergabe.landbw.de als Vergabe@Net-Instanz der Administration Intelligence AG (AI AG) aus Würzburg, derselben Software-Produktfamilie, auf der auch tender24.de und mehrere weitere Landes- und Kommunalplattformen betrieben werden. Die zweite Subdomain ausschreibungen.landbw.de bündelt nach Beobachtung der Patterno-Crawler zusätzliche Bekanntmachungen weiterer baden-württembergischer Auftraggeber. Beide Subdomains laufen unter derselben Domain-Verantwortung des Landes Baden-Württemberg.

Wichtige Abgrenzung: landbw.de ist nicht identisch mit vergabe24.de (Staatsanzeiger Baden-Württemberg). Vergabe24 ist ein kommerzielles, an die Staatsanzeiger Baden-Württemberg GmbH gebundenes Mehrländer-Portal mit eigener Geschäftsmodell-Logik; landbw.de ist die landeseigene Plattform der Landesverwaltung. Viele BW-Auftraggeber nutzen beide Kanäle parallel, wer in Baden-Württemberg konsequent ausschreiben oder bieten möchte, sollte beide Quellen abdecken.

Im Patterno-Index sind rund 6.300 Wettbewerbsbekanntmachungen aus landbw.de erfasst (Stand Mai 2026). Bauleistungen (CPV 45) dominieren mit etwa 53 %, gefolgt von Architektur- und Ingenieurleistungen (CPV 71) mit knapp 17 %, eine Verteilung, die die Aufgabenstruktur des Landes (Hochbau, Straßen- und Infrastrukturbau, Hochschul- und Klinikinfrastruktur) widerspiegelt.

01

What is Vergabe BW (landbw.de)?

Same as DE, portal pages are German-content. Keep DE text.

02

Who operates Vergabe BW (landbw.de)?

Same as DE, portal pages are German-content. Keep DE text.

03

What tenders appear on Vergabe BW (landbw.de)?

Same as DE, portal pages are German-content. Keep DE text.

04

How to search tenders on Vergabe BW (landbw.de)

  1. 01
    1. Bieterkonto auf vergabe.landbw.de bzw. ausschreibungen.landbw.de anlegen

    Rufen Sie https://vergabe.landbw.de (und für ergänzende Bekanntmachungen https://ausschreibungen.landbw.de) auf und wählen Sie im Header Registrieren bzw. Bieterkonto anlegen. Für die Basis-Registrierung benötigen Sie Firmenname, vollständige Anschrift, eine zentrale Kontakt-E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort. Nach dem Doppel-Opt-in über einen E-Mail-Bestätigungslink ist das Konto aktiv. Im Bieterprofil ergänzen Sie [USt-IdNr.], Handelsregisternummer, Rechtsform, Ansprechpartner für Vergabeverfahren und Ihre CPV-Tätigkeitsfelder, diese Stammdaten werden beim Ausfüllen von Eigenerklärungen und Eignungsformularen automatisch übernommen. Da die beiden Subdomains technisch eigenständig sein können, empfiehlt es sich, sich auf beiden separat zu registrieren, um keine Bekanntmachung zu verpassen.

  2. 02
    2. Bekanntmachungssuche und Filter konfigurieren

    Die öffentliche Bekanntmachungssuche auf vergabe.landbw.de ist auch ohne Login erreichbar. Filter stehen für Stichwort, Region/PLZ, Auftragsart (Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauauftrag), Verfahrensart (offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Wettbewerblicher Dialog) und CPV-Code zur Verfügung. Eingeloggte Bieter können Suchaufträge als Suchprofile speichern und E-Mail-Benachrichtigungen aktivieren. Wichtig in BW: Weil Auftraggeber teils zusätzlich auf Vergabe24, Staatsanzeiger eServices oder kommunalen Drittportalen veröffentlichen, ersetzt eine Suche auf landbw.de nicht die landesweite Marktabdeckung, sie deckt aber den Kernbereich der Landesverwaltung verlässlich ab.

  3. 03
    3. Bekanntmachung öffnen und Vergabeunterlagen herunterladen

    Klicken Sie auf eine Bekanntmachung, um die Detailseite mit Verfahrensgegenstand, Auftraggeber, Fristen (Schlusstermin Angebotsabgabe, Bindefrist, Eröffnungstermin), Rechtsgrundlage (z. B. VgV, UVgO, VOB/A) und Auftragsvolumen zu öffnen. Über den Button Vergabeunterlagen herunterladen erhalten Sie das vollständige Dokumentenpaket, typischerweise Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Eignungsnachweise, Vertragsentwurf und bei Bauleistungen die GAEB-Datei (X83/X86 nach GAEB-Datenaustausch). Sobald Sie die Unterlagen heruntergeladen haben, werden Sie als Interessent für dieses Verfahren registriert und erhalten automatisch alle Bieterauskünfte, Bekanntmachungsänderungen und Fristverlängerungen per E-Mail, eine zentrale Funktion, die für die Rechtssicherheit Ihres Angebots wichtig ist.

  4. 04
    4. Bieterfragen über die Kommunikationsfunktion stellen

    Unklarheiten im Leistungsverzeichnis oder in den Bewerbungsbedingungen klären Sie ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Verfahrens, nicht per Telefon oder direkter E-Mail an die Sachbearbeitung. Die Vergabestelle erhält Ihre Frage; die Antwort wird allen registrierten Interessenten gleichzeitig zur Verfügung gestellt, sodass der Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB gewahrt bleibt. Stellen Sie Fragen frühzeitig: Auftraggeber müssen Bieterauskünfte spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten (§ 12a Abs. 1 VgV); spätere Fragen werden in der Praxis häufig nicht mehr aufgegriffen. Bieterauskünfte konkretisieren den Inhalt der Vergabeunterlagen rechtlich und werden Bestandteil der Verfahrensakte.

  5. 05
    5. Angebot mit dem Vergabe@Net-Bietertool erstellen

    Für die rechtssichere Angebotsabgabe auf vergabe.landbw.de wird typischerweise das Bietertool der Vergabe@Net-Plattform genutzt, eine Java-basierte Client-Software, die Sie einmalig aus dem Hilfebereich der Plattform herunterladen. Beim Anlegen eines Angebots öffnet sich das Bietertool über einen Protokoll-Handler aus dem Browser, übernimmt die Verfahrensdaten und führt Sie strukturiert durch die geforderten Anlagen: ausgefülltes LV, Eigenerklärung zur Eignung, Preisblatt, Konzept- und Referenzunterlagen, Versicherungsnachweise und ggf. Verpflichtungserklärung nach LTMG BW (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) sowie Nachunternehmer-Erklärungen. Das Bietertool verschlüsselt das Angebotspaket vor der Übermittlung, die Vergabestelle kann den Inhalt erst nach dem Eröffnungstermin entschlüsseln. Halten Sie das Bietertool aktuell, da Java-Updates und Browser-Sicherheits-Updates regelmäßig kompatible Versionen erfordern.

  6. 06
    6. Angebot signieren und elektronisch einreichen

    Welche Signaturstufe verlangt wird, ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen des konkreten Verfahrens. Nach § 53 VgV ist für die elektronische Angebotsabgabe grundsätzlich die Textform ausreichend, der Bieter weist seine Identität über das Bieterkonto und die Plattform-Authentifizierung nach. Bei einzelnen Verfahren mit besonderer rechtlicher Sensibilität (sicherheitsrelevante Beschaffungen, einzelne Konzessionen) kann die Vergabestelle eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) verlangen. Nach erfolgreicher Übermittlung erzeugt die Plattform eine Eingangsbestätigung mit qualifiziertem Zeitstempel, dies ist Ihr formaler Nachweis, dass das Angebot fristgerecht eingegangen ist. Bewahren Sie diesen Beleg sorgfältig auf; im Streitfall ist der Zeitstempel das entscheidende Beweisdokument vor der Vergabekammer.

  7. 07
    7. Submission, Wertung und Zuschlag verfolgen

    Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote im Eröffnungstermin (Submission) durch die Vergabestelle entschlüsselt und geöffnet. Bei nationalen Verfahren nach UVgO/VOB/A werden Bieternamen und Endsummen protokolliert; bei Oberschwellenvergaben nach VgV läuft die Eröffnung nicht-öffentlich. Anschließend folgen Formale Prüfung, Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) und die Wertung nach den vorab veröffentlichten Zuschlagskriterien. Die Vergabestelle versendet Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB an unterlegene Bieter, danach beginnt die 10-tägige Stillhaltefrist, in der noch ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden kann. Mit Ablauf der Frist und ohne Nachprüfungsverfahren wird der Zuschlag rechtswirksam.

05

Login & registration

Same as DE, portal pages are German-content. Keep DE text.

06

Frequently Asked Questions

Was kostet die Nutzung von Vergabe Baden-Württemberg (landbw.de) für Bieter?+

Die Bekanntmachungssuche und die Bieter-Registrierung auf vergabe.landbw.de und ausschreibungen.landbw.de sind kostenfrei. Auch das Herunterladen der Vergabeunterlagen, das Stellen von Bieterfragen und die elektronische Angebotsabgabe verursachen für Bieter keine Plattformgebühren, dies ergibt sich unmittelbar aus § 9 Abs. 3 VgV (Unentgeltlichkeit der Vergabeunterlagen). Das Vergabe@Net-Bietertool für die verschlüsselte Angebotsübermittlung steht ebenfalls kostenfrei zum Download bereit. Eigene Kosten können nur dort entstehen, wo Sie für ein konkretes Verfahren externe Leistungen benötigen, z. B. eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) über einen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter (D-Trust, Bundesdruckerei, Sign-Me u. a.) oder ein Präqualifikationsverfahren beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen.

Worin unterscheidet sich landbw.de von Vergabe24 (Staatsanzeiger BW)?+

Beide Portale werden in Baden-Württemberg genutzt, sind aber strukturell unterschiedlich. landbw.de ist die landeseigene E-Vergabe-Infrastruktur unter Verantwortung des Landes Baden-Württemberg und richtet sich primär an Landesbehörden, Landesbetriebe, Hochschulen und Universitätsklinika. vergabe24.de wird von der Staatsanzeiger für das Land Baden-Württemberg GmbH (kommerzieller Verlag) als bundesländerübergreifender Vergabemarktplatz betrieben und wird von vielen baden-württembergischen Kommunen, aber auch von Auftraggebern außerhalb BW genutzt. Wer in Baden-Württemberg konsequent ausschreiben oder bieten möchte, sollte beide Quellen abdecken, weil sich die Auftraggeber-Kreise teilweise überschneiden, aber nicht identisch sind. Die rechtlich verbindliche Bekanntmachung liegt jeweils auf dem Portal, auf dem die Vergabestelle das Verfahren tatsächlich publiziert.

Welche Auftraggeber veröffentlichen auf vergabe.landbw.de und ausschreibungen.landbw.de?+

Auf den landbw.de-Subdomains veröffentlichen die wesentlichen Auftraggeber der baden-württembergischen Landesverwaltung: Landesministerien und Landesoberbehörden, Landesbetriebe wie Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Hochbau und Liegenschaften des Landes) und der Landesbetrieb Mobilität BW, Hochschulen und Universitätsklinika in Heidelberg, Tübingen, Freiburg, Ulm und Mannheim, Polizei- und Justizverwaltung, Forst- und Wasserwirtschaftsverwaltung sowie ein Teil der baden-württembergischen Kommunen und kommunalen Eigenbetriebe. Nach Patterno-Datenstand entfallen rund 98 % der Auftraggeber-Einträge auf Anstalten und Behörden des Landes BW; ein kleiner Anteil sind kommunale Auftraggeber und vereinzelte Bundesbehörden mit BW-Sitz.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für Verfahren auf landbw.de?+

Es gilt die übliche zweistufige Rechtssystematik: Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind die UVgO für Liefer- und Dienstleistungen sowie die VOB/A 1. Abschnitt für Bauleistungen einschlägig, flankiert vom Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), das landesspezifische Anforderungen u. a. an Tariftreue, Mindestentlohnung, soziale Kriterien und Nachhaltigkeit für BW-Vergaben definiert. Oberhalb der EU-Schwellenwerte (2026: 5,538 Mio. € Bauleistungen, 221.000 € Liefer-/Dienstleistungen, 750.000 € soziale und besondere Dienstleistungen) greift das GWB-Vergaberecht: § 97 ff. GWB sowie die VgV, SektVO, KonzVgV und VOB/A 2. Abschnitt. Die elektronische Verfahrensführung ist nach § 12a VgV verpflichtend, landbw.de setzt diese E-Vergabe-Pflicht für die baden-württembergische Landesverwaltung technisch um.

Was regelt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG)?+

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) ist das einschlägige Landesvergabegesetz für BW. Es ergänzt das bundesweite Vergaberecht (GWB/VgV/UVgO/VOB) um landesspezifische Anforderungen, die sich vor allem auf Tariftreue, Mindestentlohnung, soziale und ökologische Kriterien sowie Mittelstandsförderung beziehen. Bieter, die für baden-württembergische Auftraggeber tätig werden, müssen häufig Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue abgeben, also die Verpflichtung, ihren Beschäftigten mindestens den nach einschlägigem Tarifvertrag oder dem im LTMG festgelegten Mindestentgelt zu zahlen. Ebenso sind in vielen Verfahren Nachunternehmer-Verpflichtungserklärungen erforderlich, damit die Tariftreue auch entlang der Subunternehmer-Kette gewährleistet ist. Die konkreten Wertgrenzen und Pflichten ergeben sich aus dem LTMG sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften des Landes, der jeweils aktuelle Gesetzestext steht im Landesrechtssystem BW (landesrecht-bw.de).

Brauche ich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) für die Angebotsabgabe?+

Nicht zwingend. Nach § 53 VgV ist für die elektronische Angebotsabgabe grundsätzlich die Textform ausreichend, der Bieter weist seine Identität durch die Anmeldung im Bieterkonto und die Übermittlung über das Vergabe@Net-Bietertool nach. Die Vergabestelle kann in den Bewerbungsbedingungen jedoch eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (QES) verlangen, wenn dies sachlich begründet ist, etwa bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen, Konzessionen oder einzelnen Verfahren mit besonderer rechtlicher Sensibilität. Welche Signaturstufe für ein konkretes Verfahren erforderlich ist, müssen Sie immer den Bewerbungsbedingungen entnehmen. Eine QES erhalten Sie über zertifizierte Vertrauensdiensteanbieter wie D-Trust, Bundesdruckerei, Bundesnotarkammer oder Sign-Me und nutzen sie entweder über Signaturkarte plus Kartenleser oder als cloudbasierte Fernsignatur.

Welche Branchen dominieren die Bekanntmachungen auf landbw.de?+

Klar dominant sind Bauleistungen: Nach Patterno-Datenstand entfallen rund 53 % aller Bekanntmachungen auf CPV 45 (Bauarbeiten) und weitere 17 % auf CPV 71 (Architektur-, Bau-, Ingenieur- und Prüfdienste). Damit ist landbw.de primär eine Bau- und Planungsplattform, was zur Aufgabenstruktur des Landes (Hochbau und Liegenschaften über Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Straßen- und Infrastrukturbau, Hochschul- und Klinikinfrastruktur) passt. Weitere relevante Bereiche: Labor-, optische und Präzisionsgeräte (CPV 38, ca. 6 %, typisch für die Beschaffung der BW-Universitätskliniken und Hochschulen), IT-Dienstleistungen (CPV 72, ca. 6 %), Land-, forst- und gartenbauliche Dienste (CPV 77, ca. 5 %, landesforstwirtschaftliche Auftraggeber), Abwasser- und Abfallbeseitigung (CPV 90, ca. 3 %) sowie Beratungs-, Software- und Transportleistungen. Pharma- und Rabattvertrags-Verfahren sind auf dieser Landesplattform vergleichsweise selten, diese laufen typischerweise über spezialisierte Kanäle.

Wie funktioniert das Nachprüfungsverfahren bei einer Vergabe in Baden-Württemberg?+

Bei Oberschwellenvergaben können Bieter, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen (§ 155 ff. GWB). Voraussetzung ist die rechtzeitige Rüge des Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Abs. 3 GWB), typische Rügefristen: 10 Kalendertage ab Kenntnis bzw. bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei aus den Vergabeunterlagen erkennbaren Verstößen. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung der Vergabestelle gestellt werden, dass der Rüge nicht abgeholfen wird. Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe möglich. Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist nur der Rechtsweg vor den Zivilgerichten eröffnet, kein formales Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.

07

Patterno: 4,500+ portals in one search

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Related tender portals

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Glossary terms

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