Was ist eine Bietergemeinschaft?
Eine Bietergemeinschaft (auch ARGE, Arbeitsgemeinschaft) ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben. Nach Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft zur Arbeitsgemeinschaft.
Warum eine Bietergemeinschaft gründen?
- Kompetenz bündeln: Verschiedene Fachkenntnisse und Erfahrungen kombinieren
- Kapazitäten erweitern: Größere Aufträge stemmen, die allein nicht bewältigbar wären
- Eignungsanforderungen erfüllen: Referenzen, Umsatz und Personalstärke gemeinsam nachweisen
- KMU-Vorteil: Kleine und mittlere Unternehmen können an großen Ausschreibungen teilnehmen
- Regionale Abdeckung: Verschiedene Standorte kombinieren
Federführer (Bevollmächtigter Vertreter)
Jede Bietergemeinschaft muss einen Federführer benennen:
- Ansprechpartner für den Auftraggeber
- Vertretungsbevollmächtigt für alle Mitglieder
- Koordiniert die Angebotsabgabe und Kommunikation
- Empfängt rechtlich wirksame Erklärungen
Haftung: Gesamtschuldnerische Haftung
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber:
- Der Auftraggeber kann die gesamte Leistung von jedem einzelnen Mitglied fordern
- Untereinander regeln die Mitglieder die Haftungsverteilung vertraglich
- Eine Bietergemeinschaftserklärung muss dem Angebot beigefügt werden
Formelle Anforderungen
- Bietergemeinschaftserklärung: Schriftliche Vereinbarung mit:
- Benennung aller Mitglieder
- Bezeichnung des Federführers
- Gesamtschuldnerische Haftungserklärung
- Aufgabenverteilung
- Eignungsnachweise: Jedes Mitglied muss eigene Nachweise erbringen (Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
- Keine Doppelbeteiligung: Ein Unternehmen darf nicht gleichzeitig allein und in einer Bietergemeinschaft bieten
Vergaberechtliche Zulässigkeit
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig und dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden (§ 43 Abs. 2 VgV). Der Auftraggeber darf jedoch verlangen:
- Bestimmte Rechtsform nach Zuschlagserteilung
- Nachweis der internen Aufgabenverteilung
- Einzelne Eignungsnachweise pro Mitglied
Abgrenzung zur Nachunternehmerschaft
| Merkmal | Bietergemeinschaft | Nachunternehmerschaft |
|---|---|---|
| Vertragspartner | Alle Mitglieder | Nur der Hauptbieter |
| Haftung | Gesamtschuldnerisch | Hauptbieter haftet allein |
| Eignung | Gemeinsam nachweisbar | Eignungsleihe möglich |
| Auftreten | Gemeinsames Angebot | Bieter mit Subunternehmer |