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Allgemein

Eignungsleihe

Möglichkeit für Bieter, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen, ohne eine Bietergemeinschaft zu bilden.

Was ist die Eignungsleihe?

Die Eignungsleihe nach § 47 VgV ermöglicht es Bietern, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsverleiher oder Drittunternehmen) zu berufen. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Beziehung zwischen Bieter und Drittunternehmen.

Wann ist die Eignungsleihe relevant?

Die Eignungsleihe wird eingesetzt, wenn ein Bieter allein die Eignungskriterien nicht erfüllt:

  • Fehlende Referenzen: Ein junges Unternehmen kann sich auf Referenzen eines erfahrenen Partners berufen
  • Unzureichende Kapazitäten: Bei technischen oder personellen Mindestanforderungen
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Wenn Umsatz- oder Haftpflichtanforderungen nicht allein erfüllt werden
  • Fachliche Qualifikation: Spezielle Zertifizierungen oder Zulassungen über Dritte nachweisen

Voraussetzungen

Für eine wirksame Eignungsleihe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Verfügbarkeitserklärung: Das Drittunternehmen muss verbindlich erklären, dass es dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellt
  2. Eignungsnachweis: Das Drittunternehmen muss die Eignungskriterien erfüllen, auf die sich der Bieter beruft
  3. Keine Ausschlussgründe: Beim Drittunternehmen dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen
  4. Tatsächliche Zugriffsmöglichkeit: Der Bieter muss bei der Auftragsausführung tatsächlich auf die Kapazitäten zugreifen können

Besonderheiten bei der beruflichen Eignung

Beruft sich der Bieter auf die berufliche Erfahrung oder Ausbildung eines Drittunternehmens, muss dieses Drittunternehmen den relevanten Leistungsteil selbst ausführen. Ein bloßes „Verleihen" der Referenzen reicht hier nicht aus.

Haftung und Risiken

  • Bei finanzieller Eignungsleihe haften Bieter und Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung
  • Der Auftraggeber kann die Ersetzung eines Eignungsverleihers verlangen, bei dem zwingende Ausschlussgründe vorliegen
  • Unzureichende Verfügbarkeitserklärungen können zum Angebotsausschluss führen

Praxistipp

Die Eignungsleihe ist ein mächtiges Instrument, das besonders KMU den Zugang zu großen Aufträgen ermöglicht. Die Verfügbarkeitserklärung sollte jedoch sorgfältig formuliert werden, um Formfehler zu vermeiden. Patterno hilft Bietern, passende Ausschreibungen zu finden – auch solche, die durch Eignungsleihe erreichbar werden.

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