Was ist eine Bietergemeinschaft?
Eine Bietergemeinschaft (auch ARGE – Arbeitsgemeinschaft) ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung abgeben. Nach Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft zur Arbeitsgemeinschaft.
Warum eine Bietergemeinschaft gründen?
- Kompetenz bündeln: Verschiedene Fachkenntnisse und Erfahrungen kombinieren
- Kapazitäten erweitern: Größere Aufträge stemmen, die allein nicht bewältigbar wären
- Eignungsanforderungen erfüllen: Referenzen, Umsatz und Personalstärke gemeinsam nachweisen
- KMU-Vorteil: Kleine und mittlere Unternehmen können an großen Ausschreibungen teilnehmen
- Regionale Abdeckung: Verschiedene Standorte kombinieren
Federführer (Bevollmächtigter Vertreter)
Jede Bietergemeinschaft muss einen Federführer benennen:
- Ansprechpartner für den Auftraggeber
- Vertretungsbevollmächtigt für alle Mitglieder
- Koordiniert die Angebotsabgabe und Kommunikation
- Empfängt rechtlich wirksame Erklärungen
Haftung: Gesamtschuldnerische Haftung
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftraggeber:
- Der Auftraggeber kann die gesamte Leistung von jedem einzelnen Mitglied fordern
- Untereinander regeln die Mitglieder die Haftungsverteilung vertraglich
- Eine Bietergemeinschaftserklärung muss dem Angebot beigefügt werden
Formelle Anforderungen
- Bietergemeinschaftserklärung: Schriftliche Vereinbarung mit:
- Benennung aller Mitglieder
- Bezeichnung des Federführers
- Gesamtschuldnerische Haftungserklärung
- Aufgabenverteilung
- Eignungsnachweise: Jedes Mitglied muss eigene Nachweise erbringen (Handelsregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
- Keine Doppelbeteiligung: Ein Unternehmen darf nicht gleichzeitig allein und in einer Bietergemeinschaft bieten
Vergaberechtliche Zulässigkeit
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig und dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden (§ 43 Abs. 2 VgV). Der Auftraggeber darf jedoch verlangen:
- Bestimmte Rechtsform nach Zuschlagserteilung
- Nachweis der internen Aufgabenverteilung
- Einzelne Eignungsnachweise pro Mitglied
Abgrenzung zur Nachunternehmerschaft
| Merkmal | Bietergemeinschaft | Nachunternehmerschaft |
|---|---|---|
| Vertragspartner | Alle Mitglieder | Nur der Hauptbieter |
| Haftung | Gesamtschuldnerisch | Hauptbieter haftet allein |
| Eignung | Gemeinsam nachweisbar | Eignungsleihe möglich |
| Auftreten | Gemeinsames Angebot | Bieter mit Subunternehmer |