Bekanntmachung
Offizielle Veröffentlichung einer Ausschreibung, die alle wesentlichen Informationen zum Vergabeverfahren enthält.
- •Bekanntmachung = oeffentliche Veroeffentlichung eines Vergabeverfahrens auf TED, bund.de oder Landesplattformen mit Pflichtangaben fuer Bieter.
- •Drei Haupttypen: Vorinformation, Auftragsbekanntmachung (Start) und Vergabe- bzw. Ex-Post-Bekanntmachung (Ergebnis nach Zuschlag).
- •Rechtsgrundlagen: Paragraph 37 ff. VgV, Paragraph 12 EU VOB/A und Paragraph 28 UVgO fuer den Unterschwellenbereich.
- •Seit 25. Oktober 2023 ist das eForms-DE-Format bei allen EU-weiten Bekanntmachungen verbindlich vorgeschrieben.
- •Korrekturbekanntmachungen sind Pflicht, wenn Fristen, Eignungskriterien oder Leistungsbeschreibung nachtraeglich geaendert werden.
Was bedeutet Bekanntmachung?
Eine Bekanntmachung ist die formelle, oeffentliche Veroeffentlichung eines Vergabeverfahrens durch einen oeffentlichen Auftraggeber. Sie informiert den Markt darueber, dass ein Auftrag vergeben wird, oder dass eine Vergabe bereits abgeschlossen wurde. Damit ist die Bekanntmachung das zentrale Transparenzinstrument des deutschen und europaeischen Vergaberechts und ein verbindlicher Bestandteil fast jeder Ausschreibung.
Ohne ordnungsgemaesse Bekanntmachung kann ein Vergabeverfahren rechtlich nicht wirksam durchgefuehrt werden. Fehlt sie oder ist sie unvollstaendig, droht die Aufhebung des Verfahrens oder ein erfolgreiches Nachpruefungsverfahren.
Die wichtigsten Typen der Bekanntmachung
Das deutsche und europaeische Vergaberecht unterscheidet vier Hauptformen, die jeweils einer anderen Phase im Verfahren zugeordnet sind:
- Vorinformation (Prior Information Notice, PIN): Optional zu Beginn des Haushaltsjahres, kuendigt geplante Vergaben an. Fuer Details siehe Vorabinformation.
- Auftragsbekanntmachung (Contract Notice): Startet das eigentliche Verfahren und fordert zur Angebots- oder Teilnahmeabgabe auf. Pflicht in allen offenen und nichtoffenen Verfahren.
- Vergabebekanntmachung / Ex-Post-Bekanntmachung (Contract Award Notice): Veroeffentlicht das Ergebnis des Verfahrens nach dem Zuschlag, inklusive Auftragnehmer und Auftragswert.
- Korrekturbekanntmachung (Corrigendum): Aenderungen an einer bereits veroeffentlichten Bekanntmachung, etwa Fristverlaengerung oder Korrektur der Leistungsbeschreibung.
Wo werden Bekanntmachungen veroeffentlicht?
Die Veroeffentlichungspflicht haengt vom Auftragswert ab. Oberhalb der EU-Schwelle erfolgt die Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU, also auf TED (Tenders Electronic Daily). Unterhalb der Schwelle reicht eine nationale Veroeffentlichung auf bund.de, dem Vergabemarktplatz eines Bundeslandes oder einer einschlaegigen Vergabeplattform.
Seit dem 25. Oktober 2023 ist das eForms-DE-Format verbindlich. eForms loest die alten Standardformulare (F01 bis F25) ab und ist strukturierter, maschinenlesbarer und granularer. Die Umstellung soll spaeter den Datenaustausch zwischen Plattformen, Statistik und KI-Suchsystemen verbessern. Mit Patterno werden alle eForms- und Legacy-Bekanntmachungen aus 180+ Portalen taeglich erfasst und durchsuchbar gemacht.
Pflichtangaben einer Bekanntmachung
Nach Paragraph 37 VgV und Anhang V der EU-Richtlinie 2014/24 muessen Auftragsbekanntmachungen unter anderem enthalten: Name und Anschrift des Auftraggebers, Art und Umfang der Leistung, CPV-Code, Verfahrensart, Schwellenwert-Kategorie, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Fristen, Zugang zu den Vergabeunterlagen und Rechtsmittelbelehrung mit Hinweis auf die zustaendige Vergabekammer.
Rechtlicher Rahmen & Pflichten
Die Veroeffentlichungspflicht ist im deutschen Vergaberecht zweigeteilt geregelt und folgt der jeweiligen Schwellenwertlogik.
Oberschwellenbereich (EU-weit)
Fuer Auftraege ab den EU-Schwellenwerten gilt:
- Paragraph 37 VgV regelt die Auftragsbekanntmachung fuer Liefer- und Dienstleistungen klassischer Auftraggeber. Veroeffentlichung erfolgt zunaechst im EU-Amtsblatt, dann auf bund.de und den nationalen Portalen.
- Paragraph 38 VgV definiert die Vergabebekanntmachung (Ex-Post): spaetestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung muss der Auftraggeber das Ergebnis veroeffentlichen.
- Paragraph 39 VgV behandelt die freiwillige Vorinformation (PIN), die die Mindestangebotsfrist auf 15 Tage verkuerzen kann.
- Paragraph 12 EU VOB/A trifft die parallele Regelung fuer Bauauftraege oberhalb der Schwelle.
- Paragraph 35 SektVO und Paragraph 19 KonzVgV regeln Bekanntmachungen fuer Sektoren- und Konzessionsauftraege.
Grundlage im europaeischen Recht sind Artikel 48 bis 52 der EU-Richtlinie 2014/24/EU. Die Pflicht zur elektronischen Uebermittlung ergibt sich aus der Durchfuehrungsverordnung 2019/1780, die eForms-DE einfuehrt.
Unterschwellenbereich (national)
Unterhalb der EU-Schwelle richten sich die Pflichten nach:
- Paragraph 28 UVgO fuer Liefer- und Dienstleistungen: Oeffentliche Ausschreibungen muessen mindestens auf einem Internet-Portal veroeffentlicht werden, das fuer Bieter kostenlos und unbeschraenkt zugaenglich ist.
- Paragraph 12 VOB/A Abschnitt 1 fuer Bauleistungen unterhalb der Schwelle.
Die Bekanntmachungspflicht ist ein Ausfluss des Transparenzgebots aus Paragraph 97 Abs. 1 GWB. Bei Verstoessen, etwa bei einer sogenannten De-facto-Vergabe ohne Bekanntmachung, kann der Zuschlag im Oberschwellenbereich nach Paragraph 135 GWB als unwirksam erklaert werden.
eForms-DE seit 25.10.2023
Das eForms-Format ist seit dem 25. Oktober 2023 fuer alle EU-weiten Bekanntmachungen verbindlich. Es loest die F-Formulare ab und enthaelt rund 270 Datenfelder, davon viele optional. Fuer Auftraggeber bedeutet das groessere Sorgfaltspflichten bei der Datenerfassung; fuer Bieter eine deutlich bessere Auffindbarkeit und Filterbarkeit ueber E-Vergabe-Plattformen.
Beispiel aus der Praxis
Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft plant die energetische Sanierung von 80 Wohneinheiten mit einem geschaetzten Auftragsvolumen von 7,8 Millionen Euro brutto. Da der Wert oberhalb der EU-Schwelle fuer Bauauftraege (5,404 Mio. Euro) liegt, ist eine EU-weite Bekanntmachung zwingend.
Die Vergabestelle erstellt im November 2025 eine Auftragsbekanntmachung im eForms-DE-Format. Inhaltlich enthalten sind unter anderem:
- CPV-Code 45261410 (Dach-Isolierarbeiten) und 45321000 (Waermedaemmarbeiten)
- Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A EU
- Aufteilung in vier Fachlose: Geruest, Daemmung, Heizung, Lueftung
- Eignungskriterien: drei Referenzprojekte vergleichbarer Groesse, Mindestumsatz pro Los
- Zuschlagskriterien: 60 Prozent Preis, 25 Prozent Bauzeit, 15 Prozent Energiekennwert
- Angebotsfrist: 35 Tage, verkuerzt auf 30 Tage durch elektronische Angebotsabgabe
- Schiedsstelle: Vergabekammer des Landes mit Anschrift und Rechtsmittelbelehrung
Die Bekanntmachung wird zunaechst auf TED eingestellt, dann spiegelt sich ueber den Datenaustauschdienst eSenderEU auf bund.de und dem Vergabemarktplatz des Bundeslandes. Patterno erfasst die Bekanntmachung am gleichen Tag und qualifiziert sie automatisch fuer alle Bauunternehmen, deren Suchprofil passt.
Nach Zuschlag im Februar 2026 erstellt die Vergabestelle innerhalb von 30 Tagen die Ex-Post-Vergabebekanntmachung. Sie nennt Auftragnehmer pro Los, finalen Auftragswert und Anzahl der eingegangenen Angebote. Diese Information ist fuer den Markt wertvoll: sie zeigt Wettbewerbsdichte, Preisniveau und liefert die Grundlage fuer kuenftige Auftrags-Kalkulationen.
Häufige Fehler
Bei der Erstellung und Veroeffentlichung von Bekanntmachungen treten regelmaessig dieselben Fehlerquellen auf, die zu Rueckfragen, Ruegen oder sogar zur Aufhebung des Verfahrens fuehren koennen:
- Unvollstaendige Pflichtangaben: Wer wesentliche Inhalte wie CPV-Code, Eignungskriterien oder Rechtsmittelbelehrung weglaesst, riskiert eine erfolgreiche Ruege und Verfahrensverzoegerung. Der Pflichtkatalog aus Anhang V der EU-Richtlinie ist nicht verhandelbar.
- De-facto-Vergabe ohne Bekanntmachung: Wird ein EU-Auftrag direkt vergeben, ohne dass eine Bekanntmachung erfolgt, ist der Vertrag nach Paragraph 135 GWB unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber irrtuemlich annimmt, eine Direktvergabe sei zulaessig.
- Falsche Verfahrensart in der Bekanntmachung: Eine als "Offenes Verfahren" deklarierte Bekanntmachung, die tatsaechlich Verhandlungselemente vorsieht, ist widerspruechlich und angreifbar.
- Versaeumte Korrekturbekanntmachung: Werden Fristen, Eignungskriterien oder die Leistungsbeschreibung waehrend des Verfahrens geaendert, ist eine Korrekturbekanntmachung Pflicht. Eine reine E-Mail an bereits registrierte Bieter genuegt nicht, da neue Interessenten zwingend gleich informiert werden muessen.
- Verspaetete Ex-Post-Bekanntmachung: Die Vergabebekanntmachung muss spaetestens 30 Tage nach Zuschlag erfolgen. Wer diese Frist versaeumt, verstoesst gegen die Vergabestatistikverordnung und beeintraechtigt die EU-weite Transparenz.
- Unklare Verlinkung der Vergabeunterlagen: Die Bekanntmachung muss den vollstaendigen und kostenfreien elektronischen Zugang zu den Vergabeunterlagen gewaehren. Eine Registrierungspflicht zum reinen Download der Unterlagen ist unzulaessig.
Best Practices
Wer Bekanntmachungen rechtssicher und bieterfreundlich erstellen will, sollte folgende Grundsaetze beachten:
- eForms-DE konsequent ausfuellen: Auch optionale Felder verbessern die Auffindbarkeit. Je vollstaendiger eine Bekanntmachung, desto eher findet sie qualifizierte Bieter ueber automatische Suchsysteme wie Patterno.
- CPV-Codes praezise waehlen: Der Code entscheidet, welche Bieter automatisch benachrichtigt werden. Nutzen Sie immer den spezifischsten 8-Stelligen Code statt allgemeiner Oberkategorien, und ergaenzen Sie sekundaere CPV-Codes fuer ueberlappende Leistungen.
- Realistische Fristen kalkulieren: Die Mindestfrist im offenen Verfahren betraegt 35 Tage und kann auf 30 oder 25 Tage verkuerzt werden. Plausible Fristen erhoehen die Angebotsqualitaet und reduzieren Bieterfragen.
- Korrekturbekanntmachung lieber zu frueh als zu spaet: Bei jeder substanziellen Aenderung sofort eine Korrekturbekanntmachung veroeffentlichen und ggf. die Frist verlaengern, statt auf eine Beschwerde zu warten.
- Ex-Post-Bekanntmachung als Markttransparenz nutzen: Auch wenn die Pflicht laestig erscheint: die Ex-Post-Daten sind wertvoll fuer kuenftige Markterkundungen. Bieter koennen Preisniveaus und Wettbewerbsdichte analysieren.
- Vergaberecht-Software einsetzen: Mit einer KI-gestuetzten Plattform wie Patterno koennen Bieter alle eForms-Daten branchenspezifisch durchsuchen, statt auf 180+ Portalen manuell zu pruefen. Auftraggeber profitieren wiederum von qualifizierterem Bieter-Feedback.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Bekanntmachung im Vergaberecht?+
Eine Bekanntmachung ist die formelle, oeffentliche Veroeffentlichung eines Vergabeverfahrens durch einen oeffentlichen Auftraggeber. Sie ist der zentrale Transparenzakt einer Ausschreibung und verbindlich vorgeschrieben in Paragraph 37 VgV, Paragraph 12 EU VOB/A und Paragraph 28 UVgO. Die Bekanntmachung enthaelt unter anderem Auftraggeber, Leistung, Verfahrensart, CPV-Code, Fristen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Rechtsmittelbelehrung. Ohne ordnungsgemaesse Bekanntmachung kann ein EU-weites Verfahren nach Paragraph 135 GWB als unwirksam erklaert werden.
Wo werden Bekanntmachungen veroeffentlicht?+
Oberhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt die Bekanntmachung zwingend auf TED (Tenders Electronic Daily, ted.europa.eu), dem Supplement zum Amtsblatt der EU. Zusaetzlich wird sie ueber den eSender-Mechanismus auf bund.de, den Vergabemarktplatz der Bundeslaender (z.B. NRW, Bayern) und Spezialplattformen wie DTVP und Vergabeplattform gespiegelt. Im Unterschwellenbereich genuegt eine Veroeffentlichung auf einem fuer Bieter kostenlos zugaenglichen Portal, in der Regel ebenfalls bund.de oder ein Vergabemarktplatz. Insgesamt sind in Deutschland mehr als 180 Portale relevant, was die manuelle Suche aufwaendig macht.
Welche Fristen gelten fuer die Bekanntmachung einer Ausschreibung?+
Die Mindestfristen zwischen Bekanntmachung und Angebotsabgabe sind in Paragraph 15 ff. VgV geregelt. Im Offenen Verfahren betraegt die Angebotsfrist mindestens 35 Tage, verkuerzbar auf 30 Tage bei elektronischer Angebotsabgabe und auf 15 Tage bei vorheriger Vorinformation. Im Nichtoffenen Verfahren gelten 30 Tage fuer den Teilnahmeantrag und 30 Tage fuer das Angebot. Die Ex-Post-Bekanntmachung muss spaetestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung erfolgen (Paragraph 38 VgV). Eine Korrekturbekanntmachung sollte fristverlaengernd erfolgen, wenn substanzielle Aenderungen die Bieterkalkulation beeintraechtigen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorinformation und Auftragsbekanntmachung?+
Die Vorinformation (PIN, Prior Information Notice) ist eine optionale, frueh im Haushaltsjahr veroeffentlichte Ankuendigung, dass ein Auftraggeber im laufenden Jahr bestimmte Vergaben plant. Sie ist nicht verbindlich und ersetzt keine Auftragsbekanntmachung. Siehe Vorabinformation. Ihr Hauptvorteil: sie kann die spaetere Angebotsfrist um bis zu 20 Tage verkuerzen. Die Auftragsbekanntmachung (Contract Notice) startet dagegen das eigentliche Verfahren rechtsverbindlich und fordert Bieter zur Angebots- bzw. Teilnahmeabgabe auf. Sie enthaelt alle Pflichtangaben nach Anhang V der EU-Richtlinie und ist Voraussetzung fuer ein wirksames offenes oder nichtoffenes Verfahren.
Was ist eine Ex-Post-Bekanntmachung bzw. Zuschlagsbekanntmachung?+
Die Ex-Post-Bekanntmachung, auch Vergabe- oder Zuschlagsbekanntmachung genannt, dokumentiert das Ergebnis eines abgeschlossenen Vergabeverfahrens. Sie ist nach Paragraph 38 VgV Pflicht und muss spaetestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung veroeffentlicht werden, EU-weit auf TED. Inhaltlich nennt sie Auftragnehmer, finalen Auftragswert, Anzahl der eingegangenen Angebote und Datum des Zuschlags. Fuer den Markt ist sie eine wertvolle Informationsquelle: Bieter koennen Preisniveaus, Wettbewerbsdichte und Auftragnehmer-Praeferenzen analysieren. Auftraggeber profitieren von einer transparenten und nachvollziehbaren Verfahrensdokumentation.
Was ist eine Korrekturbekanntmachung und wann ist sie Pflicht?+
Eine Korrekturbekanntmachung (Corrigendum) ist verpflichtend, wenn nach Veroeffentlichung der Auftragsbekanntmachung substanzielle Aenderungen am Verfahren noetig sind, etwa bei Fristverlaengerungen, Korrekturen der Leistungsbeschreibung, geaenderten Eignungskriterien oder zusaetzlichen Vergabeunterlagen. Die Korrektur erfolgt im selben Format wie die Ursprungs-Bekanntmachung und muss auf TED bzw. dem nationalen Portal veroeffentlicht werden. Eine bloss interne Benachrichtigung an bereits registrierte Bieter genuegt nicht: neue Interessenten haben Anspruch auf gleichberechtigte Information. Bei wesentlichen Aenderungen sollte zudem die Angebotsfrist verlaengert werden, um die Gleichbehandlung aller Bieter zu wahren.
Was sind eForms-DE und seit wann sind sie Pflicht?+
eForms-DE ist das neue, strukturierte EU-Standardformat fuer Bekanntmachungen im oeffentlichen Beschaffungswesen. Es loest die alten F-Formulare (F01 bis F25) ab und basiert auf der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/1780. Seit dem 25. Oktober 2023 ist eForms-DE fuer alle EU-weiten Bekanntmachungen in Deutschland verbindlich. Das Format enthaelt rund 270 Datenfelder, davon viele optional, ist maschinenlesbar und ermoeglicht eine deutlich praezisere Suche und Filterung. Fuer Bieter bedeutet das eine bessere Auffindbarkeit ueber E-Vergabe-Plattformen und KI-Suchsysteme. Fuer Auftraggeber bedeutet es mehr Sorgfaltspflichten bei der Datenerfassung.
Welche Pflichtangaben muss eine Bekanntmachung enthalten?+
Nach Paragraph 37 VgV und Anhang V der EU-Richtlinie 2014/24 muessen Auftragsbekanntmachungen mindestens enthalten: Name und Anschrift des Auftraggebers, Art und Umfang der Leistung, CPV-Code, Erfuellungsort, Verfahrensart und Begruendung bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Fristen fuer Angebote und Teilnahmeantraege, Bindefrist, elektronische Adresse zum Zugang der Vergabeunterlagen, Sprache des Verfahrens und Rechtsmittelbelehrung mit Hinweis auf die zustaendige Vergabekammer. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Bekanntmachung unvollstaendig und kann gerueget werden.
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