Ausschreibung
Formelles Verfahren, bei dem ein Auftraggeber einen Auftrag öffentlich bekannt macht und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
- •Ausschreibung = formelles Verfahren, mit dem ein Auftraggeber einen Auftrag oeffentlich bekannt macht und Bieter zur Angebotsabgabe auffordert.
- •Drei nationale Vergabearten unter der Schwelle: Oeffentliche, Beschraenkte und Freihaendige Vergabe (heute Verhandlungsvergabe).
- •EU-weit oberhalb der Schwelle gelten Offenes, Nichtoffenes und Verhandlungsverfahren plus Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft.
- •Fuer Bauleistungen regelt VOB/A Paragraph 3 die Vergabearten, fuer Liefer- und Dienstleistungen UVgO bzw. VgV.
- •Schwellenwerte ab 2026: 5.404.000 Euro fuer Bauauftraege, 216.000 Euro fuer Liefer- und Dienstleistungen klassischer Auftraggeber.
Was bedeutet Ausschreibung?
Eine Ausschreibung ist das formelle Verfahren, mit dem ein oeffentlicher oder privater Auftraggeber einen Bedarf an Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen bekannt gibt und interessierte Unternehmen zur Abgabe verbindlicher Angebote auffordert. Sie ist das Kerninstrument des oeffentlichen Beschaffungswesens und sorgt dafuer, dass Steuergelder transparent, wirtschaftlich und im Wettbewerb verwendet werden.
Der Begriff wird im Alltag oft synonym mit "Vergabe" oder "Vergabeverfahren" verwendet. Juristisch ist die Ausschreibung jedoch nur ein Teilakt: sie bezeichnet die oeffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe, waehrend der gesamte Prozess von der Bedarfsfeststellung ueber die Bekanntmachung bis zum Zuschlag als Vergabeverfahren bezeichnet wird.
Die drei klassischen Vergabearten in Deutschland
Das deutsche Vergaberecht kennt im nationalen Unterschwellenbereich drei grundlegende Vergabearten:
- Oeffentliche Ausschreibung: Unbegrenzte Anzahl von Unternehmen wird oeffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies ist der Regelfall.
- Beschraenkte Ausschreibung: Nach einem oeffentlichen Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber eine begrenzte Anzahl geeigneter Unternehmen zur Angebotsabgabe auf. Auch ohne Teilnahmewettbewerb moeglich in eng begrenzten Ausnahmefaellen.
- Freihaendige Vergabe / Verhandlungsvergabe: Auftraggeber verhandelt mit ausgewaehlten Unternehmen ueber die Auftragsbedingungen. Seit der UVgO 2017 fuer Liefer- und Dienstleistungen "Verhandlungsvergabe" genannt; in der VOB/A fuer Bauleistungen heisst es weiterhin "Freihaendige Vergabe".
Die fuenf Verfahrensarten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Im Oberschwellenbereich (geregelt in VgV, GWB Paragraph 119 und EU-Richtlinie 2014/24/EU) existieren fuenf Vergabeverfahren:
- Offenes Verfahren (Pendant zur Oeffentlichen Ausschreibung)
- Nichtoffenes Verfahren (Pendant zur Beschraenkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb)
- Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- Wettbewerblicher Dialog fuer besonders komplexe Auftraege
- Innovationspartnerschaft fuer Auftraege, die innovative Loesungen erfordern, die noch nicht am Markt verfuegbar sind
Sonderformen und vereinfachte Verfahren
Neben den klassischen Verfahren existieren Sonderformen wie der Direktauftrag (unterhalb fester Wertgrenzen ohne Wettbewerb), die Direktvergabe sowie Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme. Welche Vergabeart anwendbar ist, haengt vom Auftragswert, der Auftragsart und der Art des Auftraggebers ab.
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Rechtlicher Rahmen & Pflichten
Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt. Welche Rechtsgrundlagen fuer eine Ausschreibung gelten, haengt davon ab, ob der geschaetzte Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht.
Oberschwellenbereich (EU-weit)
Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten Paragraph 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen, 4. Teil) als Rahmenrecht sowie konkretisierend:
- VgV (Vergabeverordnung) fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege klassischer Auftraggeber
- VOB/A Abschnitt 2 und 3 (Vergabe- und Vertragsordnung fuer Bauleistungen) fuer Bauauftraege
- SektVO (Sektorenverordnung) fuer Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr
- KonzVgV (Konzessionsvergabeverordnung) fuer Dienstleistungs- und Baukonzessionen
- VSVgV fuer Verteidigungs- und Sicherheitsauftraege
Ab 1. Januar 2026 betragen die Schwellenwerte 5.404.000 Euro fuer Bauauftraege und 216.000 Euro fuer Liefer- und Dienstleistungsauftraege klassischer Auftraggeber. Fuer oberste Bundesbehoerden gilt eine niedrigere Schwelle von 140.000 Euro.
Unterschwellenbereich (national)
Unterhalb der Schwellenwerte richtet sich die Ausschreibung nach Haushaltsrecht (Bundes- und Landeshaushaltsordnungen) sowie:
- UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) fuer Liefer- und Dienstleistungen, seit 2017 in den meisten Bundeslaendern eingefuehrt
- VOB/A Abschnitt 1 fuer Bauleistungen unterhalb der Schwelle
VOB/A Paragraph 3: Vergabearten fuer Bauleistungen
Fuer Bauauftraege im Unterschwellenbereich definiert VOB/A Paragraph 3 die drei klassischen Vergabearten ausdruecklich:
- Paragraph 3 Abs. 1: Oeffentliche Ausschreibung als Regelfall
- Paragraph 3 Abs. 2: Beschraenkte Ausschreibung (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)
- Paragraph 3 Abs. 3: Freihaendige Vergabe in besonderen Faellen
Die Wahl der Vergabeart muss begruendet und im Vergabevermerk dokumentiert werden. Eine unzulaessig gewaehlte Vergabeart kann zur Aufhebung des Verfahrens fuehren.
Beispiel aus der Praxis
Eine mittelgrosse Kommune in Nordrhein-Westfalen plant den Neubau einer Kindertagesstaette mit einem geschaetzten Auftragsvolumen von 3,2 Millionen Euro brutto. Da der Auftragswert unter dem EU-Schwellenwert von 5.404.000 Euro fuer Bauauftraege liegt, ist eine nationale Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1 vorgeschrieben.
Die Vergabestelle entscheidet sich fuer die Oeffentliche Ausschreibung nach VOB/A Paragraph 3 Abs. 1 als gesetzlich vorgesehenen Regelfall. Sie veroeffentlicht die Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz NRW und auf bund.de mit folgenden Eckdaten:
- CPV-Code 45214100 (Bau von Kindergaerten)
- Angebotsfrist: 6 Wochen
- Eignungskriterien: drei vergleichbare Referenzprojekte der letzten fuenf Jahre, Mindestumsatz 5 Millionen Euro pro Jahr
- Zuschlagskriterien: 70 Prozent Preis, 20 Prozent Bauzeit, 10 Prozent Nachhaltigkeitskonzept
Acht Bauunternehmen geben Angebote ab. Bei der Submission werden die Angebote formell geoeffnet und protokolliert. Nach Pruefung von Eignung und Wirtschaftlichkeit erteilt die Kommune dem Bieter mit dem wirtschaftlich guenstigsten Angebot den Zuschlag.
Haette die Kommune denselben Auftrag europaweit ausschreiben muessen (z.B. bei einem geschaetzten Volumen von 6 Millionen Euro), waere das Offene Verfahren nach VgV/VOB/A Abschnitt 2 verpflichtend gewesen, inklusive Veroeffentlichung im EU-Amtsblatt (TED) und mindestens 35 Tagen Angebotsfrist.
Häufige Fehler
Bei der Wahl und Durchfuehrung der richtigen Ausschreibungsart treten in der Praxis immer wieder dieselben Probleme auf:
- Falsche Schaetzung des Auftragswerts: Wird der Auftragswert kuenstlich unter den EU-Schwellenwert gerechnet, um eine nationale Ausschreibung zu rechtfertigen, ist dies ein klarer Verstoss gegen Paragraph 3 VgV. Die Folge kann ein erfolgreiches Nachpruefungsverfahren und die Aufhebung des Verfahrens sein.
- Unzulaessige Wahl der Vergabeart: Eine Beschraenkte Ausschreibung oder Freihaendige Vergabe ist nur in den eng begrenzten Faellen von VOB/A Paragraph 3 Abs. 2 und 3 zulaessig. Wer die Oeffentliche Ausschreibung als Regelfall umgeht, ohne einen Ausnahmetatbestand zu erfuellen, riskiert Beschwerden bei der Vergabekammer.
- Unklare Eignungs- und Zuschlagskriterien: Bieter koennen Kriterien nur dann erfuellen, wenn sie eindeutig formuliert sind. Verschwommene Anforderungen fuehren regelmaessig zu Bieterfragen und Ruege-Anlaessen.
- Verstoss gegen die Losbildung: Auftraege muessen in der Regel in Fach- und Teillose aufgeteilt werden, um mittelstaendischen Unternehmen den Zugang zu ermoeglichen. Eine pauschale Gesamtvergabe ohne Begruendung verstoesst gegen Paragraph 97 Abs. 4 GWB.
- Falsche oder fehlende Bekanntmachung: Eine Oeffentliche Ausschreibung ohne ordnungsgemaesse Veroeffentlichung ist formal unwirksam. Im Oberschwellenbereich ist die Veroeffentlichung im EU-Amtsblatt (TED) zwingend.
Best Practices
Wer Ausschreibungen rechtssicher und effizient durchfuehren oder erfolgreich daran teilnehmen will, sollte folgende Grundsaetze beachten:
- Sorgfaeltige Schwellenwertberechnung am Anfang: Schaetzen Sie den Auftragswert realistisch und dokumentieren Sie die Berechnung im Vergabevermerk. Beruecksichtigen Sie Optionen, Verlaengerungen und Wiederholungsauftraege.
- Vergabeart begruenden und dokumentieren: Egal ob Oeffentliche, Beschraenkte oder Freihaendige Vergabe gewaehlt wird: Die Begruendung gehoert in den Vergabevermerk. Bei Ausnahmen vom Regelfall ist die Beweislast hoch.
- Eignungs- und Zuschlagskriterien klar trennen: Eignungskriterien betreffen das Unternehmen (Erfahrung, Bonitaet, Personal), Zuschlagskriterien das Angebot (Preis, Qualitaet, Lieferzeit). Eine Vermischung ist vergaberechtswidrig.
- Realistische Fristen setzen: Im Unterschwellenbereich gelten weniger strenge Fristen, aber eine zu kurze Angebotsfrist verhindert qualifizierte Angebote. Im Oberschwellenbereich gelten Mindestfristen (35 Tage im Offenen Verfahren, bei elektronischer Uebermittlung verkuerzbar).
- Marktdialog vor der Ausschreibung: Eine Markterkundung (Paragraph 28 VgV) hilft, realistische Anforderungen zu formulieren, ohne den spaeteren Wettbewerb zu beeintraechtigen.
- Tendermanagement-Software nutzen: Mit einer KI-gestuetzten Suche wie Patterno finden Bieter passende Ausschreibungen ueber alle Portale hinweg, statt manuell auf 180+ Plattformen zu suchen.
Häufig gestellte Fragen
Welche 3 Vergabearten gibt es?+
Im deutschen Unterschwellenbereich gibt es drei klassische Vergabearten: Oeffentliche Ausschreibung (unbegrenzte Anzahl von Bietern wird oeffentlich aufgefordert), Beschraenkte Ausschreibung (eine begrenzte Anzahl ausgewaehlter Unternehmen wird zur Angebotsabgabe aufgefordert, mit oder ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb) und Freihaendige Vergabe (heute fuer Liefer- und Dienstleistungen "Verhandlungsvergabe" genannt). Diese Vergabearten sind in VOB/A Paragraph 3 fuer Bauleistungen und in der UVgO fuer Liefer- und Dienstleistungen geregelt. Die Oeffentliche Ausschreibung ist der Regelfall, die anderen Verfahren sind Ausnahmen, die begruendet werden muessen.
Welche Arten von Ausschreibung gibt es?+
Die Arten haengen davon ab, ob der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht. Unterhalb der Schwelle existieren Oeffentliche Ausschreibung, Beschraenkte Ausschreibung und Freihaendige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe. Oberhalb der EU-Schwelle gelten fuenf Verfahren: Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft. Hinzu kommen Sonderformen wie Direktauftrag, dynamische Beschaffungssysteme und Rahmenvereinbarungen.
Welche 5 Verfahren gibt es bei der Vergabe?+
Im Oberschwellenbereich (EU-weite Ausschreibungen) kennt das deutsche Vergaberecht fuenf Verfahrensarten nach Paragraph 119 GWB und VgV: 1. Offenes Verfahren (unbeschraenkte Bieterzahl), 2. Nichtoffenes Verfahren (Teilnahmewettbewerb plus eingeschraenkte Bieterzahl), 3. Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungen ueber das Angebot moeglich), 4. Wettbewerblicher Dialog (fuer komplexe Beschaffungen mit offenem Loesungsraum), 5. Innovationspartnerschaft (gemeinsame Entwicklung und Beschaffung innovativer Loesungen). Offenes und Nichtoffenes Verfahren stehen dem Auftraggeber jederzeit zur Wahl, die uebrigen Verfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Was ist VOB A, VOB B, VOB C?+
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung fuer Bauleistungen) besteht aus drei Teilen: VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen (Verfahrensrecht), unterteilt in drei Abschnitte fuer Unterschwellen-, Oberschwellen- und Sektorenauftraege. VOB/B enthaelt die Allgemeinen Vertragsbedingungen fuer die Ausfuehrung von Bauleistungen (Vertragsrecht), zum Beispiel zu Vertragsstrafe, Abnahme, Kuendigung und Maengelhaftung. VOB/C umfasst die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) und besteht aus zahlreichen DIN-Normen, die technische Regeln fuer einzelne Gewerke definieren. Zusammen bilden die drei Teile das Standardregelwerk fuer oeffentliche und private Bauauftraege in Deutschland.
Was ist der Unterschied zwischen Ausschreibung und Vergabe?+
Die Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym verwendet, juristisch unterscheiden sie sich. Ausschreibung bezeichnet im engeren Sinn die oeffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe, also den Akt der Bekanntmachung. Vergabe umfasst dagegen den gesamten Prozess von der Bedarfsfeststellung ueber die Bekanntmachung, die Angebotsphase, die Wertung bis hin zum Zuschlag. In der Praxis ist die Ausschreibung der zentrale Schritt eines Vergabeverfahrens, weshalb die Begriffe oft gleichgesetzt werden.
Wann ist eine oeffentliche Ausschreibung verpflichtend?+
Oeffentliche Auftraggeber sind grundsaetzlich verpflichtet, ihren Bedarf im Wettbewerb zu beschaffen. Im Unterschwellenbereich ist die Oeffentliche Ausschreibung der gesetzliche Regelfall (VOB/A Paragraph 3 Abs. 1; UVgO Paragraph 8). Eine Beschraenkte Ausschreibung oder Freihaendige Vergabe ist nur in eng definierten Ausnahmefaellen zulaessig, etwa bei Dringlichkeit, geringen Auftragswerten oder besonderen Sicherheitsanforderungen. Im Oberschwellenbereich kann zwischen Offenem und Nichtoffenem Verfahren frei gewaehlt werden; alle anderen Verfahren benoetigen eine spezielle Rechtsgrundlage in Paragraph 14 VgV.
Wo finde ich oeffentliche Ausschreibungen?+
Oeffentliche Ausschreibungen werden auf einer Vielzahl von Portalen veroeffentlicht. EU-weite Ausschreibungen erscheinen auf TED (Tenders Electronic Daily, ted.europa.eu), nationale Ausschreibungen auf bund.de, den Vergabemarktplaetzen der Bundeslaender (z.B. Vergabemarktplatz NRW, evergabe.bayern.de), DTVP, dtvp.de, Staatsanzeiger und zahlreichen Spezialportalen. Da der Markt ueber mehr als 180 Portale fragmentiert ist, lohnt sich der Einsatz einer aggregierenden Suche wie Patterno, die alle Quellen taeglich durchsucht und qualifizierte Treffer pro Branche liefert.
Wie laeuft eine Ausschreibung ab?+
Eine Ausschreibung folgt einem festen Ablauf: (1) Bedarfsfeststellung und Schaetzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber, (2) Erstellung der Vergabeunterlagen inklusive Leistungsverzeichnis, (3) Bekanntmachung der Ausschreibung auf den vorgeschriebenen Portalen, (4) Angebotsphase mit Bieterfragen und ggf. Aufklaerungsgespraechen, (5) Submission bzw. formelle Angebotsoeffnung, (6) Wertung von Eignung und Wirtschaftlichkeit der Angebote, (7) Information der nicht beruecksichtigten Bieter (Vorabinformation im Oberschwellenbereich), (8) Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Gesamtdauer reicht von wenigen Wochen im Unterschwellenbereich bis zu mehreren Monaten bei komplexen EU-Verfahren.
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